Was die Ausdehnung und die Erschließung des geplanten Neubaugebiets angeht, hat die Stadt eine Illustration auf ihre Homepage gestellt. Die Bürgerinitiative kritisiert, dass auf dem Bild lediglich Bauflächen und keine Baukörper zu sehen sind. Foto: Stadt Uhingen

Eine Ablehnung des Baugebiets „Weilenberger Hof III“ könnte die Haushaltsplanungen der Stadt Uhingen ins Wanken bringen, denn dann fielen bereits eingeplante Erlöse aus dem Grundstücksverkauf aus. Die Bürgerinitiative spricht von „Angstmache“.

Uhingen - Begutachten – diskutieren – beschließen – umsetzen: So läuft das im Uhinger Gemeinderat für gewöhnlich. Ein endloses Rumlavieren oder das Verschieben von Entscheidungen ist dem Gremium eher fremd. In der Märzsitzung war das jedoch ein wenig anders. Als es um die Sportstättenentwicklung am Haldenberg ging, wo in einem ersten Schritt ein Kunstrasenplatz angelegt und die Entwurfsplanung für ein Sportzentrum auf den Weg gebracht werden soll, wurden die notwendigen Schritte zwar beschlossen. Allerdings war quer durch die Fraktionen von Finanzierungsvorbehalten die Rede, obwohl die Maßnahmen in der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt sind.

Auslöser für die Unsicherheiten war und ist ein Bürgerbegehren, das einige Tage vor der Ratssitzung mit 1518 Unterschriften gegen das im vergangenen Dezember eingeleitete Bebauungsplanverfahren „Weilenberger Hof III“ auf den Weg gebracht worden war. Wird das Projekt von der Bevölkerung gekippt, könnten die Haushaltsplanungen der Stadt ins Wanken geraten. Mittelfristig sind die Erlöse aus den Grundstücksverkäufen bereits ins kommunale Budget einkalkuliert. Fallen diese und die daraus resultierenden Zuweisungen und Steuern weg, entsteht ein großes Loch im Etat.

Vorgezogene Gemeinderatsssitzung am 3. Mai

Um die notwendige Frist einzuhalten, entscheidet der Gemeinderat über die Gültigkeit des Bürgerbegehrens in einer vorgezogenen Sitzung am nächsten Mittwoch. Dass das erforderliche Quorum von 762 Unterschriften erreicht worden ist, steht bereits fest – auch wenn noch einige Namen gestrichen werden sollten. Dennoch ist noch nicht sicher, dass es einen Bürgerentscheid geben wird. So taugt der Satz, „Sind Sie für den Erhalt des Naherholungsgebiets und gegen die geplante Bebauung Weilenberger Hof III?“, mit dem die Bürgerinitiative Unterschriften gesammelt hat, nicht für eine Abstimmung, da die aneinandergekoppelten Fragen inhaltlich nicht deckungsgleich sind.

Die Räte könnten das Bürgerbegehren deshalb als insgesamt unzulässig zurückweisen oder aber – was angesichts von mehr als 1500 Unterzeichnern wahrscheinlicher ist – ihren eigenen Beschluss zum Bebauungsplanverfahren mit einer Zweidrittelmehrheit aufheben und den Bürgerentscheid mit einer modifizierten Fragestellung auf den Weg bringen. Wie diese Fragestellung letztlich lautet, ob das Ratsgremium diese in Eigenregie oder in Absprache mit der Bürgerinitiative formulieren wird, ist aber noch offen. In jedem Fall werden Ulrike Höflinger und Konrad Bauerle, als sogenannte Vertrauenspersonen der BI, in der Sitzung angehört.

Wittlinger: Eine ähnliche Effizienz nekommen wir anderswo nicht hin

„Wir wollen dabei, so wie wir das bisher auch getan haben, nicht stänkern, sondern informieren“, stellt Höflinger klar. „Gestört hat uns vor allem, dass die Stadtverwaltung behauptet, die weitere Bebauung im Weilenberger Hof sei alternativlos“, ergänzt Bauerle. Dem sei mitnichten so, auch wenn man das vorgesehene Gebiet schon vor Jahrzehnten als Baufläche in der Regionalplanung verankert habe, fügt er hinzu. Und Ulrike Höflinger betont: „Wenn es diese noch nicht gibt, müssen jetzt halt andere Überlegungen angestellt werden. Alles andere ist aus meiner Sicht Angstmache.“

Dies ist, aus Sicht des Uhinger Bürgermeisters Matthias Wittlinger, nicht ganz so einfach, wie sich das anhören mag: „Wir haben uns sehr wohl Gedanken darüber gemacht, allerdings bekommen wir eine Effizienz, wie sie im Weilenberger Hof möglich ist, anderswo nicht hin.“ Für die Stadtkämmerin Kathrin Vater steht deshalb auch fest, „dass es mit den vorgesehenen Investitionen und unserer mittelfristigen Finanzplanung nicht so weitergehen kann wie gedacht, wenn das Vorhaben nicht realisiert wird.“ Uhingen brauche, um den von den Aufsichtsbehörden verlangten Haushaltsausgleich hinzubekommen, „außerordentliche Erlöse“, fährt sie fort. Blieben diese aus, müsste woanders gespart werden.

Argumente der Befürworter

Entwicklung Das neue Baugebiet „Weilenberger Hof III“ ist in der geplanten Größe notwendig, um die künftige Entwicklung sowie die vorhandene Infrastruktur der Stadt Uhingen zu sichern und dafür Sorge zu tragen, dass die Bevölkerungszahl nicht zurückgeht. Deshalb sind die Planungen auch schon vor vielen Jahren auf den Weg gebracht und kommuniziert worden.

Einnahmen
In der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt sind die Einnahmen aus dem Verkauf der Baugrundstücke bereits eingearbeitet. Zudem wurde, analog zu den wachsenden Einwohnerzahlen, mit höheren Steuereinnahmen und Zuweisungen durch das Land kalkuliert. Brechen diese Einnahmen weg, weil der „Weilenberger Hof III“ nicht kommt, fehlt im Uhinger Etat pro Jahr mindestens eine Million Euro und das für zehn bis fünfzehn Jahre.

Einschränkung Vergleichbare Flächen, die obendrein vom Flächennutzungsplan (FNP) her als Wohngebiet vorgesehen sind, hat Uhingen in entsprechender Größe nicht. Den FNP zu verändern und an die neuen Bedürfnisse anzupassen würde mehrere Jahre dauern. Eine Umverteilung der im Gebiet „Weilenberger Hof III“ vorgesehenen 90 Wohneinheiten auf mehrere kleinere Areale ist zwar möglich, aber die Erschließung wäre deutlich teurer.

Argumente der Gegner

Naherholung Die Fläche des Gebiets „Weilenberger Hof III“ hat einen hohen sozialen, klimatischen und biologischen Wert. Außerdem haben sich im Stadtentwicklungskonzept „Mein Uhingen 2030“ rund 80 Prozent der Bevölkerung gegen eine weitere Bebauung von Naherholungsflächen ausgesprochen. Dass die Stadt auch künftig Bauland brauchen wird, ist für die Bürgerinitiative keine Frage. Allerdings sollte diese Entwicklung in vernünftiger Größe und an unterschiedlichen Stellen stattfinden.

Nacharbeiten Als das Bebauungsplanverfahren „Weilenberger Hof III“ eingeleitet wurde, lagen einige Untersuchungsergebnisse und Gutachten noch nicht vor. Notwendig ist etwa ein aktueller Umweltbericht sowie Expertisen zur Kaltluftzufuhr, zum künftigen Hochwasseraufkommen und zum Artenschutz. Die Bürgerinitiative fordert, dass diese Nacharbeiten ausgeführt, zeitnah veröffentlicht und in die weiteren Überlegungen mit einbezogen werden.

Nachhaltigkeit Objektive und weiter gehende Informationen der Bevölkerung zu dem Bauvorhaben sind vor dem Bürgerentscheid dringend erforderlich. Dabei ist die Nachhaltigkeit immer das oberste Gebot. Die Fürsorgepflicht der Stadt verlangt, solche Areale auch noch für nachfolgende Generationen vorzuhalten