Den Meterstab kann Manfred Nouvel einpacken. Die Stadt muss seine Einfahrt auf ihre Kosten herrichten lassen Foto: Pressefoto Horst Rudel

Sechs Jahre dauert der Rechtsstreit schon, nun hat sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Sache befasst und folgenden Vorschlag unterbreitet: Die Stadt Uhingen soll auf eigene Kosten ihre Fehlplanung korrigieren und dem Kläger die Zufahrt von der Straße zu seiner Garage wieder ermöglichen.

Uhingen - Mit Anzug und Krawatte bewehrt rollt Conrad Pfaundler ein Maßband aus. Der Vorsitzende Richter vom 5. Senat des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs (VGH) kniet am Rand der Alten Holzhäuser Straße in Uhingen, um zu ermitteln, ob Manfred Nouvel durch Bauarbeiten der Stadt eine „erhebliche Einschränkung“ bei der Befahrbarkeit seines Grundstücks entstanden ist. Ein Absatz, der an seiner höchsten Stelle 47 Zentimeter ausmacht, daran lässt Pfaundler keinen Zweifel, ist eine solche erhebliche Einschränkung. Der klagende Anwohner, sein Anwalt Andreas Klinger und der von ihm eingeschaltete Gutachter Uwe Schwarz nicken. Die Vertreter der Stadt um Bürgermeister Matthias Wittlinger akzeptieren Pfaundlers Einschätzung achselzuckend.

Wie eine Lösung des Problems aussehen könnte, bleibt vor Ort indes noch offen. Dazu wird der VGH-Senat, der sich den ganzen Nachmittag Zeit genommen hat, um die missliche Situation aus der Welt zu schaffen, später wieder in den Rathaussaal zurückkehren, wo zuvor bereits eineinhalb Stunden lang verhandelt worden war. Apropos Zeit: Die ist im sogenannten Einfahrtstreit der Faktor, der bei den interessierten Beobachtern des Verfahrens für das heftigste Kopfschütteln sorgt.

Rechtsstreit dauert schon sechs Jahre

Bereits vor sechs Jahren wurde der steile Straßenabschnitt saniert. Seither kann die Familie Nouvel ihre Garage nur noch als Abstellraum nutzen, weil die Zufahrt – aufgrund besagter Stufe – nicht mehr möglich ist. Fast genauso lange dauert auch schon der Rechtsstreit, in dem bereits das Stuttgarter Verwaltungsgericht „Fehler bei den Planungen durch die Stadt“ erkannt hatte. Diese Ansicht, das wurde im Laufe der Berufungsverhandlung in Uhingen deutlich, teilt der VGH. Dennoch scheint jetzt, nachdem bislang kein Kompromiss möglich war, eine Lösung gefunden worden zu sein.

Drei Vorschläge unterbreitete das Gericht, um zwei davon sogleich wieder selbst infrage zu stellen. Die größte und teuerste Variante wäre ein großflächiger Umbau der Straße und des Gehwegs, was mit Kosten von mindestens 70 000 Euro verbunden wäre. Vorschlag zwei sah eine Absenkung der Zufahrt zum Garagenbereich vor, was ebenfalls kostspielig ist und nicht zuletzt wegen eines möglichen Wassereintritts als wenig zweckmäßig eingestuft wurde.

Vier Wochen Zeit für Planung

Conrad Pfaundler schlug deshalb vor, die Einfahrt ein kleines Stück zu versetzen: nach Plänen und auf Kosten der Stadt, aber auf dem Grundstück der Nouvels, die dann lediglich noch für die Anpassung des Gittertors aufkommen müssten. Vier Wochen bleiben nun, um die Planungen zu erstellen und vorzulegen. Weitere vier Wochen später muss der Kläger dann zustimmen oder eben auch nicht.

Das Ei des Kolumbus, so viel sei zur Ehrenrettung der Streitparteien gesagt, hat der Verwaltungsgerichtshof mit dieser Lösung indes nicht gefunden. Über einen ganz ähnlichen Vorschlag haben die Kommune und der Grundstücksbesitzer Manfred Nouvel bereits vor mehr als drei Jahren diskutiert. Ein Beobachter der Verhandlung kommentierte die Idee deshalb auch mit den lapidaren Worten: „Des hätt mr au scho früher han kenna, aber vielleicht hilft’s ja, wenn oiner a Machtwort spricht.“

Pfaundler verlieh zumindest seiner Hoffnung Ausdruck, „dass an die Geschichte nun endlich ein Knopf drankommt“. Sein Wunsch könnte in Erfüllung gehen. Bürgermeister Matthias Wittlinger betonte, „dass wir immer eine Lösung wollten“. Und auch der Kläger zeigte sich einsichtig: „Der Vorschlag ist für mich zwar nicht so ganz okay, aber was Besseres wird wohl nicht hinzubekommen sein.“