Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigung, Scheidung oder Krankheit sind die Hauptgründe für Verschuldung. Foto: imago stock & people

Die Quote der überschuldeten Haushalte ist erneut gestiegen: im Bund, im Land und in Stuttgart. Das sagt die Auskunftei Creditreform. Immer häufiger sind Rentner betroffen.

Stuttgart - Die Zahl der überschuldeten Haushalte ist in Stuttgart erneut gestiegen. Der jüngste Bericht der Auskunftei Creditreformweist in der Landeshauptstadt für das zu Ende gehende Jahr eine Überschuldungsquote von 11,12 Prozent aus, im Vorjahr waren es 10,67 Prozent. „Mehr als 60 000 Menschen sind überschuldet“, schätzt Wolfgang Schrankenmüller, der scheidende Chef der städtischen Schuldnerberatung. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat in den vergangenen Jahren allerdings abgenommen.

Die Signale zum Thema Überschuldung privater Haushalte in Stuttgart sind auf den ersten Blick also nicht eindeutig. Die Auskunftei Creditreform weist erneut eine klare Zunahme der Überschuldungsquote aus. Diese kommt jedoch nicht nur mittels sogenannter harter Kriterien wie eidesstattlicher Erklärungen zustande. Auch wenn ein Schulder von mindestens drei Gläubigern mehrfach erfolglos gemahnt wurde, gilt der Haushalt als überschuldet.

Privatinsolvenzen haben abgenommen

Etwas anders sieht die Statistik des Stuttgarter Insolvenzgerichts aus. Dort hat die Zahl der Privatinsolvenzen ein weiteres Mal abgenommen, von 948 im Vorjahr auf 875. Auch wenn die Überschuldungsquote nach wie vor hoch sei, hätten viele belastete Haushalte doch „wieder Fuß fassen können“, sagt Jörg Dimmler, Richter am Stuttgarter Insolvenzgericht. Während vielen Überschuldeten in der Zeit der Finanzkrise „keine andere Wahl blieb“, als Privatinsolvenz anzumelden, sei diese nach der „Stabilisierung der Wirtschaft“ wieder etwas anders geworden, so Dimmler. Eines aber habe sich nicht geändert: Zu den Hauptmerkmalen überschuldeter Haushalte gehören neben Bankkrediten, die nicht bedient werden können, vor allem Schulden beim Versandhandel und bei Telekommunikationsanbietern, weiß der Amtsrichter. Das „Kaufen auf Knopfdruck“ sei für viele Familien eine gefährlich Verführung.

Beim Landessozialministerium führt man den Rückgang der Privatinsolvenzen nicht zuletzt auf die Einführung des sogenannten „P-Kontos“ vor sechs Jahren zurück. Dieses pfändungssichere Konto verwehrt dem Gläubiger den Zugriff auf die pfändungsfreien Beträge. „Dadurch ist der Druck für die Schuldner geringer, sich auf das lange Insolvenzverfahren einzulassen“, sagt Dieter Manz vom Sozialministerium. Dieses sieht eine mehrjährige Wohlverhaltenszeit mit Auflagen vor. Dass die Verbraucherinsolvenzen zurückgegangen sind, dürfe man deshalb nicht überbewerten. Manz: „Die Verschuldungslage hat sich deshalb nicht verbessert.“

Über einen Mangel an Arbeit kann die städtische Schuldnerberatung nicht klagen. Neben niedergelassenen Anwälten mit Schwerpunkt Insolvenzrecht kümmern sich die Evangelische Gesellschaft und die Caritas im Auftrag der Stadt um die schwierigeren Fälle, bei denen die Betroffenen eine Sozialberatung brauchen. Rund 2300 Ratsuchende haben sich im vergangenen Jahr an die Schuldnerberatung gewandt, sagt Wolfgang Schrankenmüller. 1440 Schulder haben die Berater begleitet, „etwas mehr“ als im Jahr davor, man habe aber „keine krassen Steigerungen“, erklärt der Chef der Schuldnerberatung.

40 Prozent der Fälle erreichen einen Vergleich

Hauptgründe dafür, dass die Menschen in Schulden geraten, seien nach wie vor Arbeitslosigkeit, prekäre Beschäftigung, Scheidung oder Krankheit. Erfreulich an den Zahlen ist immerhin, dass man zwar etwa 60 Prozent der Fälle schließlich zum Insolvenzverfahren ans Amtsgericht weitergibt, aber immerhin 40 Prozent der Beratungen „ohne das aufwendige Verfahren“ mit einem außergerichtlichen Vergleich beenden könne, sagt Wolfgang Schrankenmüller. Bei diesen wiederum erreiche man „in 75 Prozent der Fälle eine Gesamtentschuldung“. Das sei ein hoher Wert, der nur dank vorhandener Stiftungsmittel möglich sei. So wurden im Vorjahr etwa 140 000 Euro Stiftungsgelder zur Schuldenregulierung eingesetzt, pro Fall sind das bis zu 3000 Euro. Schrankenmüller: „Da sind wir in Stuttgart in einer privilegierten Lage.“

Weniger erfreulich ist die lange Warteliste. „Knapp 600 Leute stehen da drauf, das ist doch relativ viel“, erklärt der Leiter der Schuldnerberatung. Die Wartezeiten liegen im Schnitt bei sechs bis acht Monaten. Wobei die Schuldner in Krisensituationen in jedem Fall unterstützt werden. Bevorzugt aufgenommen werden Menschen, die noch Arbeit haben. Bei Erwerbslosen liegt die Wartezeit auch mal bei einem Jahr und mehr. Diese Zahl wirke aber „nicht ganz so dramatisch“, wenn man wisse, dass diese Betroffenen unter Pfändungsschutz stehen. Vor diesem Hintergrund hält Wolfgang Schrankenmüller es für ärgerlich, dass das Amtsgericht Bad Cannstatt seit geraumer Zeit Betroffenen keine Beratungsscheine mehr bewilligt, mit denen sie zu einem Fachanwalt gehen könnten. Das Gericht verweise stattdessen auf die städtische Schuldnerberatung, deren Wartezeiten seien zumutbar. „Aber zu uns kommen die Leute in schweren Notlagen“, betont Schrankenmüller. Überschuldete, die sich nicht in einer sozialen Notlage befinden und zum Beispiel ein Suchtproblem hätten, könnten auch zum Anwalt gehen. „Aber so kommen die bei uns auf die Warteliste.“

Amtsgericht stellt keine Beratungsscheine mehr aus

Etwa die Hälfte der Betroffenen hat einen Migrationshintergrund. Und die Gruppe der überschuldeten Rentner wächst. „Altersarmut nimmt zu“, sagt Wolfgang Schrankenmüller. Etwa 200 Personen über 60 Jahre seien in der Beratung oder auf der Warteliste. „Das ist ein kritischer Übergang von der Erwerbstätigkeit in die Rente.“ Gerade für Menschen, die Kredite laufen haben, oder für Geringverdiener. Nicht nur zur Beratung dieser Gruppe bräuchte die Schuldnerberatung mehr Personal, die heutigen 14 Stellen seien nicht ausreichend. „Seit 2007 hat sich am Personalbestand nichts geändert“, sagt Schrankenmüller, der nach drei Jahrzehnten im Dienst der Stadt in Ruhestand geht.