Ein Kriminaltechniker auf Spurensuche im Gebäude des Nürtinger Gymnasiums Foto: 7aktuell.de/Jueptner

Wegen versuchten Menschenraubs ist gegen einen 27-Jährigen am Mittwoch Haftbefehl erlassen worden. Er soll eine 15-Jährige auf einer Schultoilette eines Gymnasiums in Nürtingen (Kreis Esslingen) überfallen und zu entführen versucht haben.

Nürtingen/Stuttgart - Wegen versuchten Menschenraubs ist gegen einen 27-Jährigen am Mittwoch Haftbefehl erlassen worden. Er soll eine 15-Jährige auf einer Schultoilette eines Gymnasiums in Nürtingen (Kreis Esslingen) überfallen und zu entführen versucht haben. Der Fall trug sich am Dienstagmittag während der Unterrichtszeit zu.

Hintergrund der Tat dürfte eine psychische Erkrankung des 27-Jährigen sein. „Ein schlüssiges Motiv ist nicht zu erkennen“, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. Es gebe keine Hinweise auf Raubabsichten oder ein Sexualdelikt.

Der Täter ging freilich äußerst brutal vor: Er lauerte seinem Opfer auf der Mädchentoilette auf, fesselte es mit Klebeband und versuchte, die 15-Jährige in einer Tasche zu verstauen. Die Tasche war indes für die Jugendliche viel zu klein. Der Täter flüchtete und stellte sich Stunden später in der Stuttgarter Innenstadt der Polizei. Der Mann war bereits in der Vergangenheit wegen Diebstahlsdelikten, Körperverletzungen und Widerstands gegen Vollzugsbeamte auffällig. Der psychisch auffällige 27-Jährige gab bei der Vernehmung an, während der Tat alkoholisiert gewesen zu sein.

Die Schülerin überstand den Überfall zumindest körperlich unverletzt. Allerdings wirft der Fall erneut Fragen der Zugangsmöglichkeiten zu Schulen in der Region Stuttgart auf. Wachdienste oder technische Zugangskontrollen sind indes bisher bei den Schulverantwortlichen kein Thema. „Von uns gibt es keine Vorgaben“, erklärte ein Sprecher des Regierungspräsidiums Stuttgart als Aufsichtsbehörde. Die Regelung sei jeder Schule individuell selbst überlassen. Die Polizei empfiehlt bessere Beleuchtungen und Sichtverhältnisse, einbruchssichere Türen und Notfalleinrichtungen bei Amok-Alarmfällen. „Mit Sicherungstechnik allein“, heißt es aber, „lassen sich Gewalttaten nicht verhindern.“