Die ehemalige Landes-Verkehrsministerin Tanja Gönner hat vor dem Verwaltungsgerichtshof eine Niederlage erlitten. Foto: dpa

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat, dass das Land die dienstlichen E-Mails der früheren Verkehrsministerin Tanja Gönner weitergeben darf, will der zuständige U-Ausschuss klären, wann und wie die Daten verwertet werden.

Stuttgart/Mannheim - Der Untersuchungsausschuss rund um den eskalierten Polizeieinsatz bei Protesten gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 will sich Anfang September mit dem weiteren Umgang mit E-Mails von Ex-Verkehrsministerin Tanja Gönner (CDU) befassen. Dies teilte der Ausschussvorsitzende Jürgen Filius (Grüne) am Freitag in Stuttgart mit. Die nicht öffentliche Sitzung sei noch während der parlamentarischen Sommerpause geplant. Dann müssten die Abgeordneten einen Richter damit beauftragen, aus Gönners Account die dienstlichen E-Mails mit Bezug zum Untersuchungsgegenstand herauszufiltern.

„Nachdem der VGH ausdrücklich festgestellt hat, dass die formalen Voraussetzungen für die Herausgabe der dienstlichen Mails vorliegen, können wir nun klären, wann und wie der Untersuchungsausschuss eine Verwertung dieser Daten vornimmt“, sagte Filius. Im Streit um die E-Mails hatte Gönner vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg eine Niederlage erlitten.

Er hatte entschieden, dass ihre elektronische Post an den Ausschuss weitergegeben werden darf, der sich mit den Vorfällen vor fast fünf Jahren im Stuttgarter Schlossgarten beschäftigt. Das Landtagsgremium soll herausfinden, ob es politische Einflussnahme auf den harten Polizeieinsatz am sogenannten Schwarzen Donnerstag gab. Nach Angaben des Innenministeriums wurden mehr als 160 Menschen verletzt.