Der Streit um die Türen im Asemwald währt bereits seit dem vergangenen Frühjahr. Foto: Sägesser

Ein Eigentümer hatte die Hausverwaltung im Asemwald angezeigt – wegen versuchten Betrugs. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nun entschieden, die Sache nicht weiter zu verfolgen, weil keine strafbare Handlung vorliegt, wie eine Sprecherin mitteilt.

Asemwald - Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Hausverwaltung, die die Eigentümer in der Wohnstadt Asemwald betreut, fallen gelassen. So teilt es Claudia Krauth, die Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, mit. „Für ein Ermittlungsverfahren reicht es nicht. Es sind keine strafbaren Handlungen festgestellt worden“, sagt sie.

Wie berichtet, hat eine Eigentümerin aus dem Asemwald die Hausverwaltung Klaus & Partner wegen versuchten Betrugs angezeigt. Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats ist wegen der möglichen Beihilfe zum versuchten Betrug angezeigt worden. Die Eigentümerin fühlt sich durch das Vorgehen der Hausverwaltung bei der Verbesserung des Brandschutzes im Asemwald getäuscht.

Die Hausverwaltung ist entsetzt

Bekanntlich sollen alle 1137 Eingangstüren in der Wohnstadt gegen Brandschutztüren getauscht werden. Die Hausverwaltung hatte den Eigentümern zunächst keine Auswahl gelassen, sondern sich auf ein einziges Türenfabrikat festgelegt. Der Vorwurf der Eigentümerin: Die Hausverwaltung habe Interesse an einem möglichst hohen Preis für die Türen, weil sie prozentual am Auftrag mitverdiene.

Dafür fehlen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft indes hinreichende Anhaltspunkte, wie die Sprecherin Claudia Krauth mitteilt. Das liege maßgeblich daran, „dass bisher weder die Anzeigenerstatterin noch die Eigentümergemeinschaft Geld überwiesen haben“.

„Die Vorgehensweise dieser einzelnen Teileigentümerin hat uns entsetzt“, sagt Jan M. Schmälzle, Geschäftsführer der Hausverwaltung Klauß & Partner. Die Verwaltung und der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats seien „auf Vertrauen und Integrität angewiesen“. Derzeit werde daher geprüft, „inwieweit wir gegen diese rufschädigende und völlig haltlose Anschuldigung vorgehen können“.