Das Tübinger Landgericht stellt das Verfahren gegen eine 47-Jährige ein. Foto: dpa

Eine 47 Jahre alte psychisch kranke Frau hat in mehreren Hotels genächtigt, ohne zu zahlen. Auch an Tankstellen und in Bäckereien bediente sie sich umsonst.

Tübingen - Munter durch die Region Stuttgart ist eine 47 Jahre alte Frau im vergangenen Jahr gereist. Sie übernachtete mal in einem Gasthaus in Pfronstetten auf der Schwäbischen Alb, mal in einer Pension in Zwiefalten oder in diversen Hotels in Biberach. Auch in Holzgerlingen, Deckenpfronn und Gärtringen stieg sie mehrmals ab. Stets verschwand sie nach ein, zwei oder auch nach drei Nächten – ohne zu bezahlen.

Auf die gleiche Weise füllte sie mehrmals ihren Tank. Sie fuhr in Tankstellen in Reutlingen, Bad Urach und Holzgerlingen vor, betankte ihr Auto und fuhr davon. Bei einigen Bäckern und Metzgern kaufte sie sich ein Frühstück oder Mittagessen – und verließ auch diese, ohne die Zeche zu bezahlen. Der Schaden war für die Einzelnen eher gering: zwischen 3.50 Euro und 250 Euro.

Obdachlos und psychisch krank

Was auf den ersten Blick als die Masche einer abgebrühten Betrügerin erscheint, entpuppt sich jedoch als die tragische Geschichte einer psychisch kranken Frau. Am Dienstag musste sie sich vor dem Tübinger Landgericht verantworten. Dabei ging es jedoch nicht um die ihr zu Last gelegten Betrügereien und Diebstähle, die sie begangen hatte, als sie obdachlos war und ihr das Geld ausging. Im Mittelpunkt stand vielmehr die Frage: Ist diese Frau gefährlich für die Allgemeinheit?

Dabei wogen zwei Anklagepunkte schwer: Im Januar dieses Jahres soll sie in einer Sozialunterkunft in Biberach eine Nachbarin mit einem Brotmesser bedroht haben. Bei einem weiteren Vorfall ohrfeigte sie einen 13-jährigen Jungen, der in dem Haus lebte. Beim Reutlinger Amtsgericht, wo der Fall zunächst verhandelt wurde, gewannen die Richter den Eindruck, dass die Frau offenbar schwer psychisch krank ist. Sie wiesen die 47-Jährige in die forensische Abteilung der Psychiatrie in Bad Schussenried ein und verwiesen den Fall ans Tübinger Landgericht. Dort ging es um die Frage: Muss die Frau dauerhaft in eine geschlossene Psychiatrie, weil sie für ihre Mitmenschen gefährlich ist?

Die betroffenen Mitbewohner aus der Sozialunterkunft waren als Zeugen geladen. Die 47-Jährige habe mit allen Bewohnern der Unterkunft im Streit gelegen, erklärte die Mutter des geohrfeigten Jungen, eine Asylbewerberin wie die meisten der im Haus untergebrachten Menschen. „Jede Nacht hat sie um 4 Uhr mit dem Stuhl gegen die Wand gehauen“, berichtete die 31-Jährige. Und immer wieder habe sie an die Tür getrommelt und Zettel mit Beschimpfungen unter der Tür hindurchgeschoben. „Ich hatte keine Angst vor ihr, aber ich hatte Angst um meine Kinder“, sagte die Frau.

Die Aussage der anderen Zeugin erwies sich als weniger haltbar. So richtig hatte die Nachbarin das Messer, das ihr die 47-Jährige vor die Nase gehalten haben soll, nämlich nicht gesehen. Zudem kam die Zeugin erst nach mehreren Telefonaten mit fünf Stunden Verspätung zum Gerichtstermin.

Die Frau lebt in ständiger Angst

Die 47-Jährige wies alle Beschuldigungen weit von sich. Beschimpfungen und Drohungen stoße sie jedoch gegen andere Menschen aus, sagte der forensische Gutachter. Er konfrontierte die Frau mit Zitaten aus den Protokollen der Station in Bad Schussenried. Dort hatte sich die 47-Jährige bedroht gefühlt und mehrfach die Pfleger und Ärzte beleidigt. Auch in der Untersuchungshaft in Schwäbisch Gmünd verhielt sie sich auffällig. „Sie behauptete, vergiftetes Essen zu bekommen, vergiftete Luft in der Zelle zu haben. „Sie fühlt sich ständig bedroht und hat Angst.“ Ihre Drohungen und Beleidigungen seien eine Reaktion darauf, erklärte der Gutachter.

Er attestierte der Frau, die schon in früheren Jahren wegen einer psychischen Erkrankung behandelt worden war und seit zehn Jahren eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht, eine „paranoide Schizophrenie“. Für gefährlich im Sinne von gewaltbereit hält er sie jedoch nicht. Trotzdem sei es wichtig, dass die Frau weiter behandelt würde, sagte er. „Sie hat sich in Bad Schussenried stabilisiert. Ich weiß nicht, was passiert, wenn sie auf sich allein gestellt leben muss.“

Für eine weitere zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie sah das Gericht nach dieser Expertise keinen Anlass. „Allerdings sind wir uns alle einig, dass sie weiter behandelt werden müssen“, sagte der Vorsitzende Richter. Man einigte sich mit dem Staatsanwalt und der 47-Jährigen, dass sie in die zivile Abteilung der Psychiatrie wechselt und dort mindestens sechs Wochen bleibt. „Dort wird man ihnen dann helfen, eine neue Wohnung zu finden“, sagte der Richter. Wenn die Angeklagte bei der Therapie mitmacht, muss sie auch keine weitere Strafverfolgung fürchten. Das Verfahren wurde eingestellt.