S-21-Gegner sind vom Amtsgericht wegen Hausfriedensbruchs bestraft worden Foto: dpa

Das Amtsgericht hat drei Stuttgart-21-Gegner zu Geldstrafen verurteilt. Die Aktivisten hatten im November 2012 das Stuttgarter Rathaus besetzt.

Stuttgart - Am Ende sollte es nichts helfen. „Sie sind laienhaft und befangen.“ „Ich überreiche Ihnen eine Urkunde für das Fortbildungsseminar in Rechtsfragen.“ Verteidiger Jörg Bergstedt hat gegenüber Richter Gerhard Gauch schwere Geschütze aufgefahren, als er für seinen Mandanten und zwei weitere Angeklagte am Freitag vor dem Amtsgericht auf Freisprüche plädierte. Vielleicht zu schwere – Gauch hat die Stuttgart-21-Gegner, die am 11. November 2012 das Rathaus besetzt hatten, zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 600 Euro wegen Hausfriedensbruchs verurteilt – gerade so, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Empört verließ das Publikum, ebenfalls aus dem Spektrum der S-21-Gegner, den Saal.

Bis dahin war es ein weiter Weg: Sieben Verhandlungstage, in denen es Befangenheitsanträge nur so hagelte, Ordnungsgelder an der Tagesordnung waren und bisweilen dreiviertelstündige Verteidigungsplädoyers von der EU-Charta und Menschenrechten, seltener von Hausfriedensbruch handelten. Das Tohuwabohu im rappelvollen Gerichtssaal war wohl die Strategie der Verteidiger, die den Prozess, bei dem es um überschaubare Beträge ging, mit Konfetti, Kuchen und Gesang bisweilen in eine Komödie verwandelten. Eine 51-jährige Angeklagte hat bei ihrem letzten Wort Passagen aus einem Krimi vorgelesen. Gauch hat den Verteidigern deswegen immer wieder Prozessverschleppung vorgeworfen. Die etwa 20 Rathausbesetzer hatten damals mehr Bürgerbeteiligung und die kostenlose Nutzung der Räumlichkeiten des Rathauses gefordert. Fünf waren bereits am 19. Januar zu Geldstrafen verurteilt worden. In beiden Prozessen will die Verteidigung in Berufung gehen.