Am 3. Dezember 2015 wurde die alte Trauerweide am Bahnhof gefällt. Foto: Georg Friedel

Die Staatsanwaltschaft kann wegen der Beseitigung der Trauerweide in Feuerbach Ende 2015 kein Vergehen der Bahn feststellen. Stuttgart-21-Gegner hatten Strafanzeige bei der Polizei gestellt.

Feuerbach - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Ermittlungsverfahren gegen die Bahn wegen der Fällung der Trauerweide am Bahnhof Feuerbach eingestellt. Stuttgart-21-Gegner hatten Ende 2015 Strafanzeige bei der Polizei gestellt.

Zum Hintergrund: In den frühen Morgenstunden des 3. Dezembers 2015 ließ die Bahn die Trauerweide nahe der Unterführung am Bahnhof Feuerbach fällen. Stuttgart-21-Gegner protestierten, die Polizei war mit etwa 60 Beamten im Einsatz. Noch am gleichen Tag erstatteten zwei Mitglieder der „Initiative Feuerbach für K 21“ bei der Polizei Strafanzeige gegen die Deutsche Bahn und die DB Projektgruppe Stuttgart–Ulm wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ nach dem Paragrafen 304 des Strafgesetzbuches.

Staatsanwalt sieht keinen Gesetzesverstoß

Die Kläger gehen nach wie vor davon aus, dass der Eingriff nicht rechtens war. Daher haben sie gegen die am 15. Februar ergangene Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart Beschwerde eingelegt und fordern ihrerseits, dass weiter ermittelt werden solle. „Wir halten unsere Strafanzeige aufrecht“, heißt es am Ende des Begründungsschreiben. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart konnte allerdings keinen Gesetzesverstoß seitens der Bahn erkennen: Die fragliche Trauerweide sei gemäß dem festgestellten Plan auf einer Fläche gestanden, die als Baustelleneinrichtungsfläche festgesetzt war. Wörtlich heißt es in der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 15. Februar: „Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass gegen die Vorgaben des Planfestellungsbeschlusses verstoßen wurde.“

Die Strafverfolgungsbehörde sieht auch sonst keine Gründe, welche die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen würden. Denn der Tatbestand einer „gemeinschädlichen Sachbeschädigung“ liege unter anderem dann vor, wenn „rechtswidrig Naturdenkmäler beschädigt oder zerstört werden“, heißt es in der Begründung. Die Verordnung der Landeshauptstadt Stuttgart weise aber für Feuerbach keine Naturdenkmale auf. „Insofern kann dahingestellt bleiben, ob die als B1 bezeichnete Trauerweide am Bahnhof Feuerbach stadtteilprägend war, da dies bei der Prüfung, ob eine gemeinschädliche Sachbeschädigung begangen wurde, kein rechtliches Kriterium ist“, argumentiert die Staatsanwaltschaft.

S-21-Gegner sehen „gemeinschädliche Sachbeschädigung“

Für die S-21-Gegner greift allerdings diese Begründung nicht: „Richtig und völlig unstrittig ist, dass die Trauerweide auf einer planfestgestellten Baueinrichtungsfläche stand. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Trauerweide gefällt werden durfte“, schreiben die Mitglieder der „Initiative Feuerbach für K 21“ in der Beschwerde. Die Weide hatte einem Baukran weichen müssen. Durch die Aufstellung des Krans an anderer Stelle hätte die Fällung vermieden werden können: „Wäre der Kranstandort ordnungsgemäß im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder eines Planänderungsverfahrens mit Anhörung der Umweltverbände und der Öffentlichkeit diskutiert worden, dann wäre es möglich gewesen, diesen anderen Standort ins Verfahren einzubringen“, argumentieren sie. Zudem stütze sich die Strafanzeige nicht auf das Naturschutzrecht, sondern beziehe sich allein auf den Paragrafen 304, gemeinschädliche Sachbeschädigung, betonen die Kläger. Paragraf 304 greife nicht nur bei der Beschädigung von Naturdenkmalen, wie die Staatsanwaltschaft unterstelle, sondern die Bestimmung gelte auch bei „Gegenständen, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze und Anlagen dienen“.

Unterdessen hat die Deutsche Bahn wie vor der Fällung der Trauerweide angekündigt, eine neue „Salix alba Tristis“ – so lautet der lateinische Gattungsname – gepflanzt. Am Freitagmorgen um 8 Uhr wurde der zwölf Meter hohe Ersatzbaum mit einem Stammumfang von etwa 80 Zentimeter in einer Grünanlage nahe dem Bahnhof in die Erde gesetzt. Die etwa 25 Jahre alte Hängeweide wurde aus der Nähe von Bremen nach Feuerbach transportiert.