Im Tortenwerferprozess lehnt der Angeklagte zwei Richter wegen Befangenheit ab. Foto: dpa

Im Prozess um einen Mann, der Innenminister Reinhold Gall mit einer Torte angegriffen haben soll, lehnt der 20 Jahre alte Angeklagte zwei Richter wegen Befangenheit ab.

Öhringen - Im Prozess um einen Mann, der Innenminister Reinhold Gall mit einer Torte angegriffen haben soll, lehnt der 20 Jahre alte Angeklagte zwei Richter wegen Befangenheit ab. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Öhringen (Hohenlohekreis) am Donnerstag wurde deswegen zunächst unterbrochen. Zuvor hatte sich der Prozessbeginn wegen der starker Sicherheitsvorkehrungen verzögert.

Etwa 20 Demonstranten hatten ihre Solidarität mit dem Angeklagten bekundet und Transparente mit Parolen wie „NSU-Aufklärung statt Repression“ hochgehalten. Der 20 Jahre alte Mann soll den SPD-Politiker bei einer Tagung im Februar zum Thema Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) in Ludwigsburg mit einer Sahnetorte attackiert haben.

Dem Angeklagten wird Nötigung, versuchte Körperverletzung sowie versuchte Sachbeschädigung vorgeworfen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte das Amtsgericht einen Strafbefehl samt Verwarnung und Geldbuße von 2000 Euro erlassen. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt.