Der Nachbar der getöteten Elfjährigen hat beim Prozessauftakt jede Tötungsabsicht bestritten. Foto: dpa

In dem Prozess um einen tödlichen Schuss in der Silvesternacht auf eine Elfjährige in Bayern hat der Angeklagte jede Tötungsabsicht bestritten. Er habe damals nicht bewusst in Richtung von Menschen geschossen, hieß es.

Bamberg - Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Schuss in der Silvesternacht auf eine Elfjährige in Bayern hat der angeklagte Nachbar beim Prozessauftakt jede Tötungsabsicht bestritten. Er habe damals nicht bewusst in Richtung von Menschen geschossen, hieß es am Mittwoch in einer Erklärung des 54-Jährigen, die sein Anwalt vor dem Landgericht Bamberg verlas. Drei oder vier Schüsse habe er abgefeuert, ließ der Angeklagte weiter erklären. Mit schlimmen Folgen: „Er bedauert zutiefst, was am 1. Januar 2016 passiert ist“, sagte sein Anwalt.

Im unterfränkischen Dorf Unterschleichach hatte die elf Jahre alte Schülerin in der Silvesternacht mit drei anderen Mädchen und zwei Frauen ins neue Jahr gefeiert. Gegen 1.00 Uhr traf sie die Kugel aus einem Revolver in den Hinterkopf. Der Rettungsdienst brachte das schwer verletzte Mädchen zwar noch in ein Krankenhaus, dort starb es aber nach einer mehrstündigen Notoperation.

Psychisch angeschlagen

Bei dem Angeklagten - einem gelernten Maurer, der zuletzt als Fahrer bei einer Justizvollzugsanstalt arbeitete - waren vier Waffen und zahlreiche Patronen sichergestellt worden. Früher habe er im Krieger- und Soldatenverein geschossen, sagte der Mann vor Gericht. Allerdings könne er aufgrund eines Zittern in den Händen schon länger nicht mehr schießen. „Besser wär’s gewesen, ich hätte den Scheiß verkauft.“ Was ihn in der Neujahrsnacht dazu brachte, zu schießen, wisse er nicht.

Nach der Tat hatte der Nachbar angegeben, er sei wegen einer Trennung von seiner Familie psychisch angeschlagen gewesen und habe sich über die Feuerwerkskörper geärgert, welche die Mädchen gezündet hatten.

Weil er beim Schießen bewusst darauf geachtet habe, von der Straße aus nicht gesehen zu werden, habe das Mädchen nicht mit einem Angriff rechnen können, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Daher geht sie von Heimtücke sowie niederen Beweggründen aus und bewertet die Tötung als Mord. Dass das Mädchen sterben würde, habe der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen. Das könnte für ihn lebenslange Haft bedeuten.

In dem Verfahren, das als „Fall Janina“ bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte, soll es nach dem Auftakt zunächst vier weitere Verhandlungstage geben. Ein Urteil könnte am 22. Dezember fallen.