Ein 83-Jähriger muss sich vor dem Landgericht Heilbronn wegen des Vorwurfs des Totschlags verantworten. Foto: dpa

Zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Heilbronn hat ein 83-Jähriger aus Löchgau gestanden, im vergangenen Jahr seinen Sohn erschossen zu haben. Vorangegangen war der Tat offenbar ein jahrelanger Familienstreit.

Löchgau - Zum Auftakt des Prozesses vor dem Landgericht Heilbronn hat ein 83-Jähriger aus Löchgau gestanden, im vergangenen Jahr seinen Sohn erschossen zu haben. Vorangegangen war der Tat offenbar ein jahrelanger Familienstreit.

Er habe zum Schluss keine andere Lösung mehr gesehen, sagte der Angeklagte. Auch um sich und seine Frau zu schützen, habe er am Pfingstmontag 2014 sein Gewehr aus dem Haus in Löchgau geholt und den Sohn „verschossen“. Im Nachhinein, vor allem während der Untersuchungshaft, habe ihm die Tat aber leidgetan, sagte der 83-Jährige zum Prozessauftakt am Mittwoch.

In der Tatnacht sei er bei Einbruch der Dunkelheit auf den Hof seines Anwesens in Löchgau gegangen, um zu sehen, ob im Haus des Sohnes, der auch auf dem Hof wohnte, Licht brenne. Als er dann auf seinen Sohn getroffen sei, habe sich ein heftiger Streit entwickelt, in dessen Verlauf der Angeklagte und seine Frau, die inzwischen ebenfalls hinzukam, von ihrem Sohn beleidigt worden seien. Schließlich habe der Sohn ein Rohr aus seinem Haus geholt, und es gegen die Eltern erhoben. Daraufhin habe er das Gewehr geholt und auf seinen Sohn gefeuert. Laut der Staatsanwaltschaft gab der 83-Jährige insgesamt vier Schüsse ab. Der Sohn verstarb noch am Tatort.

Jahrelanger Streit ging Tat voraus

„Der Angeklagte hat einen Menschen getötet, ohne ein Mörder zu sein“, sagte die Staatsanwältin. Der Vorwurf laute daher auf Totschlag. Der Vorsitzende Richter sagte, ein Fall wie dieser sei selbst für ein Schwurgericht außergewöhnlich. Die Kammer sei daher interessiert, die kompletten Hintergründe der Tat zu verstehen.

Offenbar ging der Tat ein jahrelanger Streit voraus. So sei der elterliche Hof 1993 in den Besitz des Sohnes übergegangen. Nach vielen Entlassungen in anderen Betrieben habe man ihm eine neue berufliche Chance bieten wollen, sagte der Angeklagte. Doch sein Sohn habe den Hof und die dazugehörige Schweinemast verkommen lassen. Zwischenzeitlich wurde ihm sogar verboten, Tiere zu halten.

Vor gut fünf Jahren hätten sich die Eltern daher den Hof per Gerichtsbeschluss zurückgeholt. In der Verhandlung wurde auch deutlich, dass der Streit ein beträchtliches juristisches Vorspiel hatte. Vier Verfahren seien gegen den Sohn aktenkundig, in einem Fall aus dem Jahr 2011 soll der Sohn seine Eltern mit einem Stock geschlagen und verletzt haben. Auch ein Betretungsverbot des Hofes setzten die Eltern offenbar gerichtlich durch.

Für das Verfahren sind weitere fünf Verhandlungstage angesetzt. Momentan befindet sich der Angeklagte nach Zahlung einer Kaution auf freiem Fuß.