Die Frau, die vor der 9. Schwurgerichtskammer des Landgerichts gestanden hat, ihre beiden sieben und zehn Jahre alten Töchter getötet zu haben, hat offenbar bereits seit Jahren in Angst gelebt.
STUTTGART/KÖNGEN - Die Frau, die vor der 9. Schwurgerichtskammer des Landgerichts gestanden hat, ihre beiden sieben und zehn Jahre alten Töchter getötet zu haben, hat offenbar bereits seit Jahren in Angst gelebt. Das hat am Mittwoch eine Frau ausgesagt, die die Familie aus Köngen im Kreis Esslingen näher kannte. „Sie hat schon vor mehreren Jahren von ihrer Angst gesprochen, die Kinder zu verlieren“, so die Zeugin.
Die 41-jährige Angeklagte, die vor Gericht schweigt, hatte dem psychiatrischen Gutachter gesagt, ihr Mann habe sich nach zehn Jahren Ehe von ihr trennen und ihr die Kinder wegnehmen wollen. Das hätten die zwei Mädchen keinesfalls verkraftet. Deshalb habe sie in der Nacht auf den 2. November 2014 erst die Zehnjährige und dann die Siebenjährige erstochen. Sie habe mit ihren Kindern aus dem Leben scheiden wollen, es dann aber nicht mehr geschafft.
Offenbar hatte es zwischen den Eheleuten seit geraumer Zeit nicht mehr gestimmt. „Sie hat mich vor sieben Jahren fallen lassen“, so der Vater der getöteten Kinder. Vor Gericht hatte er betont, er habe sich nie scheiden lassen wollen.
Am Mittwoch hieß es vor Gericht erstmals, die 41-Jährige habe schon jahrelang in Angst gelebt. „Sie hatte ihr eigenes Weltbild“, so die Zeugin. Man sei kaum zu der 41-Jährigen, die außerhalb der Familie fast keine sozialen Kontakte hatte, durchgedrungen. Offenbar war die Angeklagte im Laufe der Zeit immer misstrauischer geworden. Laut der Zeugin hat sie vor zwei oder drei Jahren sogar einmal einen Detektiv auf ihren Mann angesetzt. „Sie hat sich beschwert, es gehe immer zu viel Geld raus“, sagt die Zeugin. Bei der Polizei hatte diese Zeugin kurz nach der Bluttat sinngemäß gesagt, sie glaube, die 41-Jährige habe mit der Tat ihren Mann bestrafen wollen. Diese Aussage wollte sie vor Gericht so nicht aufrechterhalten. Der Prozess wird am 25. Mai fortgesetzt.