Merkel und Erdogan im Februar in Ankara: Auch in der Frage der Todesstrafe sind sie uneins. Foto: AP

Die Kanzlerin will Türken in Deutschland nicht über Hinrichtungen abstimmen lassen. Gökay Sofuoglu von der Türkischen Gemeinde ist zwar gegen die Abstimmung, sieht aber keine rechtliche Grundlage für ein Verbot.

Stuttgart - Die Bundesregierung wird nach den Worten von Kanzlerin Angela Merkel nicht zulassen, dass auf deutschem Boden für die Einführung der Todesstrafe in der Türkei geworben oder abgestimmt wird. Das sagte Merkel im Gespräch dem Radiosender WDR 5 am Dienstag. Merkel war gefragt worden, warum Regierungssprecher Steffen Seibert kürzlich eine Abstimmung über die Todesstrafe in der Türkei auf deutschem Boden ausgeschlossen habe, obwohl Ankara dies noch gar nicht beantragt habe. Zwar gebe es noch keine konkreten Anfragen, antwortete Merkel, „aber die Frage ist leider, leider so hypothetisch dann auch nicht, denn das Thema ist in der Türkei diskutiert worden“. Es sorge für Klarheit zu sagen, „dass man für einen Inhalt, den wir absolut ablehnen, wie etwa die Todesstrafe“ auf deutschem Boden keine Erlaubnis geben werde.

Auch in den USA gebe es die Todesstrafe, sagt Gökay Sofuoglu

In ähnlicher Weise hatten sich zuvor schon führende SPD-Politiker geäußert. Eine Abstimmung über die Einführung der Todesstrafe „darf unter den in Deutschland lebenden Türkinnen und Türken nicht stattfinden“, sagte der SPD-Spitzenkandidat Martin Schulz Ende vergangener Woche dem „Spiegel“. Man könne „nicht in Deutschland über ein Instrument abstimmen lassen, das unseren Werten und unserer Verfassung widerspricht“. Zuvor hatte auch Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) gesagt, er könne sich „gar nicht vorstellen“, dass Türken in Deutschland in einem Referendum über die Einführung der Todesstrafe abstimmen. Diese Frage wäre „gegen die deutsche Verfassung“.

Die Türkische Gemeinde sieht hingegen keinen Grund, warum in Deutschland nicht über die Einführung der Todesstrafe in der Türkei abgestimmt werden könne. „Nur weil einem die Frage nicht gefällt, kann man ein solches Referendum in Deutschland nicht einfach verbieten. Dies würde zudem dem Grundgesetz widersprechen“, sagte der Bundesvorsitzende Gökay Sofuoglu dem „Mannheimer Morgen“.

Sofuoglu relativiert Aussagen

Gegenüber der Deutschen Presseagentur sprach er sich aber klar gegen das eventuelle Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei ausgesprochen. „Wir sind gegen das Referendum, wir sind gegen die Todesstrafe“, sagte er am Dienstag. Ihm sei es um die rechtliche Grundlage in Deutschland gegangen, um die Abstimmung bei einem solchen Referendum hierzulande verbieten zu können, sagte Sofuoglu. Die politische Aussage reiche nicht. „Wir haben die Bitte an die Bundesregierung, dass sie die Grundlagen für ein solches Verbot schafft.“ Diese sind aus seiner Sicht noch nicht gegeben. Die Bundesregierung hatte klar gemacht, dass in Deutschland ein von Ankara möglicherweise angesetztes Referendum über die Einführung der Todesstrafe nicht genehmigt würde.

Nach dem Putschversuch in der Türkei 2016 regte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ein Referendum über die Todesstrafe an. Obwohl er die Todesstrafe ablehne, müsse die Bundesrepublik eine Abstimmung gewährleisten, so Gökay Sofuoglu. Auch in den USA gebe es die Todesstrafe - und trotzdem würde man Deutschamerikaner nicht an Wahlen hindern.

Rund 700 000 Türken in Deutschland wählten beim Verfassungsreferendum

Laut einem Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, über das die „Saarbrücker Zeitung“ berichtete, gibt es keine Pflicht zur Abhaltung von ausländischen Volksabstimmungen in Deutschland. Vielmehr könnte nicht nur die Stimmabgabe in extra eingerichteten Wahllokalen, sondern auch in Konsulaten und Botschaften untersagt werden. In dem Gutachten heißt es, es sei sogar eine „Versagungspflicht“ der Bundesregierung denkbar, wenn es um „unverbrüchliche verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Rechtsstandards“ gehe. Grundsätzlich müsse jede Abstimmung eines anderen Staates in Deutschland von diesem zuvor beantragt und von der Bundesregierung genehmigt werden.

Zuletzt haben die in Deutschland lebenden wahlberechtigten Türken über die Einführung des Präsidialsystems in der Türkei abgestimmt. Das war in extra eingerichteten Wahllokalen sowie in diplomatischen Vertretungen möglich. Knapp 700 000 der 1,4 Millionen Wahlberechtigten stimmten Anfang April über die Verfassungsreform in der Türkei ab.