Acht Monate nach dem Tod eines Hundewelpen ist der tatverdächtige Verursacher identifiziert. Foto: dpa

Ein Jogger tritt auf einen Hundewelpen ein, der ihn angebellt hatte – und verschwindet spurlos. Acht Monate später ist in Ludwigsburg ein 50-Jähriger ermittelt worden. Er sagt, alles sei ein Unfall gewesen.

Ludwigsburg - Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt: Die Polizei hatte mit Phantombild gefahndet und eine Tierschutzorganisation gar 1000 Euro Belohnung ausgesetzt. Nun ist der Jogger, der Anfang März auf einem Verbindungsweg im Osten der Stadt einen Hundewelpen totgetreten hatte, ermittelt. Ein 50-Jähriger aus Ludwigsburg bekam jetzt Besuch von der Polizei. „In seiner Vernehmung hat der Tatverdächtige zugegeben, jener Jogger gewesen zu sein“, sagt Polizeisprecherin Tatjana Wimmer, „er hat das Geschehen aber als Unfall dargestellt.“

Eine 21-Jährige und ihr Begleiter hatten einen vier Monate alten Mischlingswelpen an einer ausziehbaren Leine auf einem Verbindungsweg zur Neckarweihinger Straße ausgeführt, als das Tier einen entgegenkommenden Jogger anbellte. Der setzte seinen Lauf fort und trat mehrfach auf den Welpen ein. Ob Angriff oder Unfall – das blieb unklar. Laut Polizeiprotokoll entschuldigte sich der Jogger zunächst, erklärte dann aber, dass er dringend weiter müsse. Auf den Gedanken, seine Personalien zu hinterlassen, kam er nicht. Er verschwand spurlos.

Auch danach hatte er sich nicht mehr gemeldet. Weder die umfangreiche Medienberichterstattung noch die Polizeifahndung per Phantombild hatten daran etwas geändert. „Er sagt, dass er gar nicht mitbekommen hätte, dass nach ihm gesucht wurde“, erklärt Polizeisprecherin Wimmer. Eine Begründung dafür, faktisch Unfallflucht zu begehen, ist dies freilich nicht. Letztlich sollen es zufällige Bemerkungen in den vergangenen Tagen gewesen sein, die einer Zeugin klarmachten, dass der 50-Jährige etwas mit dem Geschehen im März zu tun hatte. Sie teilte dies der Polizei mit. Die zuständigen Beamten statteten dem 50-Jährigen daraufhin einen Besuch ab. Gegen ihn wird wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung ermittelt, es droht eine Geldstrafe.