Rückschlag für die Bahn im Streit über den Stuttgarter Nahverkehr. (Archivfoto) Foto: dpa

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Zuschlag für die zwei ausländischen Anbieter Go-Ahead und Abellio bestätigt, die Bahn hat das Nachsehen – kann den Beschluss aber noch anfechten.

Stuttgart - Die Vergabe des Stuttgarter Nahverkehrsnetzes an die beiden Bahnunternehmen Go-Ahead und Abellio war korrekt - das hat die Vergabekammer des Regierungspräsidiums Karlsruhe entschieden. Damit bleibt es vorerst dabei, dass die Deutsche Bahn bei dem Milliardenauftrag leer ausgeht.

Der Vergabekammer zufolge sei es rechtmäßig gewesen, die Bahn wegen nicht eingehaltener Vergabekriterien vom Verfahren auszuschließen, teilte das Verkehrsministerium am Donnerstag in Stuttgart mit. Die Entscheidung kann aber binnen zwei Wochen beim Oberlandesgericht Karlsruhe angefochten werden. Dies wäre dann die letzte Instanz.

Bahn will Entscheidung prüfen

Das Stuttgarter Netz reicht bis nach Mannheim, Bruchsal, Osterburken, Tübingen, Crailsheim, Ulm, Karlsruhe, Würzburg und Aalen - dort liegen die Endpunkte. Das Netz war für die Ausschreibung in drei Lose aufgeteilt worden. Abellio soll das Neckartal befahren, Go-Ahead Rems-Fils und Franken-Enz. S-Bahnen gehören nicht dazu.

„Wir werden die Entscheidung prüfen und über unser weiteres Vorgehen entscheiden“, sagte Andreas Moschinski-Wald, Nahverkehrschef der Bahn in Baden-Württemberg. Abellio, Tochter eines niederländischen Betreibers, forderte die Bahn auf, auf eine weitere Klagerunde zu verzichten. Man wolle sich jetzt ohne weitere Verzögerungen auf die Betriebsaufnahme 2019 vorbereiten, sagte Abellio-Chef Stephan Krenz. Go-Ahead begrüßte die Entscheidung als wichtiges Zeichen für mehr Wettbewerb auf der Schiene. Damit könne sie das erste Netz in Deutschland betreiben. Die Fahrgäste könnten modernere Züge und einen „deutlichen Servicezuwachs“ erwarten.

Die Bahn hatte die Entscheidung des Verkehrsministeriums im November vergangenen Jahres bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Trotz des billigsten Angebotes war sie nicht zum Zuge gekommen. Nach früheren Angaben des Ministeriums hatten die Bieter die Auflage erhalten, die Preise pro Zugkilometer im ersten Jahr des Betriebs nicht mehr als zehn Prozent höher zu gestalten als in den Folgejahren. Diese Anforderung hatte die Bahn laut Begründung des Ministeriums nicht erfüllt. Die Bahn hingegen hatte von einer „unterschiedlichen Auslegung einer Rechenregel“ in den Unterlagen zur Ausschreibung gesprochen.

14,8 Millionen Zugkilometer

Der Auftrag für die Stuttgarter Netze umfasst von 2019 an rund 14,8 Millionen Zugkilometer im Jahr. Das Umsatzvolumen auf 13 Jahre Vertragslaufzeit liegt bei 2,7 Milliarden Euro. Durch den Wettbewerb hat Hermann erreicht, dass sich der Preis, den das Land pro Zugkilometer zahlen muss, von derzeit noch 11,69 Euro halbiert.

Die Bahn hatte 2003 den Zuschlag für den 2016 auslaufenden „großen Verkehrsvertrag“ ohne Ausschreibung erhalten. Er umfasst 40 Millionen Zugkilometer pro Jahr.