So soll der Neubau auf der Schlotwiese aussehen, mit dem die Zukunft der Einrichtung gesichert werden soll. Foto: Chris Mischke (z)

Der Vorstand des Farmvereins will geschlossen zurücktreten, wenn die Baugenehmigung für das neue Gebäude bis April nicht vorliegt.

Stuttgart-Zuffenhausen - Die Tage der Jugendfarm auf der Schlotwiese könnten gezählt sein. Der komplette Vorstand mit dem Vorsitzenden Michael Schlecht sowie dem Stellvertreter Christoph Mischke, dem Kassier Norbert Gassmann und der Schriftführerin Dagmar Fendt hat angekündigt, bei der nächsten Mitgliederversammlung im April zurückzutreten. Der Grund: Sie fühlen sich von der Stadtverwaltung an der Nase herumgeführt. Seit 2008 versucht der Verein, das in die Jahre gekommene, ungedämmte, zu kleine und stark sanierungsbedürftige Farmgebäude durch einen Neubau zu ersetzen, der den Ansprüchen und heutigen gesetzlichen Regelungen entspricht. 2011 landete der Verein mit seinem Neubau-Projekt sogar auf dem zweiten Platz beim ersten Stuttgarter Bürgerhaushalt. Daraufhin stellte der Gemeinderat 250 000 Euro zur Verfügung, damit ein neues Gebäude erstellt werden kann.

Bis heute ist daraus nichts geworden. Zunächst, weil die 250 000 Euro nicht ausreichten. Der Verein änderte seine Pläne, wollte ein neues Gebäude mit Kita bauen. Der Bedarf war da. „Doch die Stadtverwaltung hat abgelehnt“, sagt Michael Schlecht. Der Neubau sei an dieser Stelle nicht genehmigungsfähig, habe man ihm gesagt. Man solle lieber zu den ursprünglichen Plänen zurückkehren. Das tat der Jugendfarmverein dann auch – alles ehrenamtlich wohlgemerkt. Ein neuer Entwurf musste her, Kosten eingespart werden. Im Mai dieses Jahres war es dann soweit. Nach vielen Vorgesprächen habe man den Bauantrag eingereicht, sagt Schlecht. Man sei im August noch einmal vom Baurechtsamt um weitere Unterlagen gebeten worden. Das sei aber nicht dramatisch gewesen. Bis heute habe er dann nichts mehr gehört – zumindest offiziell.

Denn unserer Zeitung liegt ein verwaltungsinternes Schreiben der Leiterin des Baurechtsamtes Kirsten Rickes vor, in dem sie bestätigt, dass die Beurteilung des Bauantrags mittlerweile vorgenommen wurde: „Ich muss feststellen, dass aus Sicht des Baurechtsamts der Bauantrag nicht genehmigungsfähig ist.“ Das habe mehrere Gründe: Das bestehende Gebäude sei vor vielen Jahren „stets widerruflich genehmigt“ worden, habe also keinen dauerhaften Bestandsschutz. Zudem sei 1997 ein neuer Bebauungsplan in Kraft getreten, der lediglich noch „private Grünfläche, sowie Kinder- und Jugendspielplatz“ festsetze. „Eine Baumöglichkeit ist nicht vorgesehen.“ Dennoch gibt Rickes in dem Schreiben zu, dass eine Mitarbeiterin ihres Amtes in einem Vorgespräch mit dem Planer des Farmhaus-Neubaus wohl gesagt habe, dass sie sich eine „Erneuerung von Gebäuden vorstellen kann. Ob ihr dabei bekannt war, dass die Gebäude nicht dauerhaft genehmigt sind, bezweifle ich“, schreibt Rickes.

Die Mängel am und im alten Farmhaus sind eklatant

Offiziell heißt es hingegen: „Der Bauantrag ist im Moment im Ämterumlauf. Eine inhaltliche Bewertung können wir erst vornehmen, wenn uns die Stellungnahmen der Fachämter vorliegen“, sagt Rickes gegenüber unserer Zeitung. „Wir haben bisher nur festgestellt, dass der geltende Bebauungsplan die geplanten Gebäude nicht vorsieht. Was das für den Bauwunsch der Jugendfarm bedeutet und unter welchen Bedingungen und auf welchem Wege man zu einer Realisierung kommen kann, wird jetzt von den Fachämtern geprüft.“ Auch eine Baugenehmigung durch eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes sei eine Option. Wann die Prüfergebnisse vorliegen, könne sie noch nicht abschätzen. „Sie können aber davon ausgehen, dass die Stadtverwaltung derartige Angebote für Kinder und Jugendliche begrüßt und gerne Möglichkeiten sucht, sie zu unterstützen.“

Damit gibt sich der Vorstand des Farmvereins aber nicht zufrieden. Zu tief sitzt der Ärger bei den Beteiligten. „Die Durchführung und Umsetzung der Baumaßnahme waren und sind für den Fortbestand der Kinder- und Jugendfarm unerlässlich“, betont Schlecht. Bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt und die Lebensmittelüberwachung sei von Seiten der Behörden deutlich gemacht worden, dass die Küche mit Lebensmittelausgabe nur unter bestimmten Voraussetzungen und auch nur vorübergehend möglich sei. „Wir brauchen den Neubau“, betont Schlecht. „Und zwar schnell.“ Er sei 2015 schon persönlich für die Mängel haftbar gemacht und mit einem Bußgeld belegt worden.

„Nach den Erfahrungen der vergangenen Versammlungen und dem nicht unerheblichen persönlichen Haftungsrisiko muss davon ausgegangen werden, dass es keinen neuen Vorstand geben wird“, sagt Schlecht. „Daher werde ich bei der kommenden Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins nach 45 Jahren des Bestehens vorschlagen müssen. Dies wird auch unweigerlich die Einstellung des Farmbetriebs zur Folge haben.“