Kommunen sollen künftig Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen verhängen dürfen. Foto: dpa

Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot soll fallen, dafür sollen Städte künftig Alkoholverbote an öffentlichen Plätzen aussprechen können. So will es die Landesregierung. Nicht alle sind von diesen Plänen begeistert.

Stuttgart - Diese Nachricht wird Nachtschwärmer freuen: Im Herbst soll das nächtliche Alkoholverkaufsverbot fallen. Das hat das Kabinett der grün-schwarzen Landesregierung am Dienstag im Zuge der Novellierung mehrerer Sicherheitsgesetze auf den Weg gebracht. Gleichzeitig soll eine Regelung für Verbote des Alkoholkonsums auf öffentlichen Plätzen kommen. Diese sieht vor, dass Städte und Gemeinden künftig darüber selbst entscheiden können. Wo sie Brennpunkte sehen, können sie entsprechende Verbote verhängen.

In Stuttgart steht noch nicht fest, ob solche Verbote tatsächlich kommen sollen. „Wir kennen zwar die bestimmten Orte, an denen immer wieder Ruhe- und Ordnungsstörungen begangen werden“, sagt Stefan Praegert vom Ordnungsamt der Landeshauptstadt. Es seien aber „keine wirklich schlimmen Brennpunkte“. Konkret seien das im Sommer der Killesbergpark, zunehmend der Weißenburgpark und zu bestimmten Zeiten – etwa nach den Abiprüfungen – die Karlshöhe. „Aber für den Vollzugsdienst ist es natürlich schwierig, einen direkten Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und den Ordnungsstörungen nachzuweisen“, fügt Praegert hinzu. Deswegen sei es fraglich, ob an den genannten Orten ein Verbot etwas bringen würde.

Kritik kommt vom Präsidenten des Gemeindetags

Der Gemeindetag Baden-Württemberg befürworte die Möglichkeit, Konsumverbote zu erlassen. „Die Verantwortlichen in unseren Städten und Gemeinden, aber auch unsere Bürger, werden aufatmen“, sagte Gemeindetagspräsident Roger Kehle. Unverständlich sei aber, dass im gleichen Zuge das nächtliche Alkoholverkaufsverbot aufgehoben werde, denn die Erfahrungen mit dem Verkaufsverbot nach 22 Uhr seien positiv gewesen.