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Stuttgart Stadt bei Spielhallen zu ängstlich?

Jürgen Lessat, vom 19.02.2012 09:00 Uhr
  Foto: dpa
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Stuttgart - Eine neue Vergnügungsstättenkonzeption soll Spielhallen im Stadtgebiet einen Riegel vorschieben. Was Fachleute als wirksames Mittel gegen die Flut an Zockerläden preisen, fehlt in dem baurechtlichen Regelwerk: Wegen juristischer Bedenken vermeidet es die Verwaltung, Mindestabstände zwischen Daddelbetrieben zu definieren. In Ludwigsburg sieht man das anders.

Einen Weg zu finden gegen die ausufernde Zahl von Spielhallen in der Landeshauptstadt ist nicht vergnügungssteuerpflichtig. Auf 196 Seiten bringt es die Beschlussvorlage des Städtebaureferats für eine neue Vergnügungsstättenkonzeption, mit deren Hilfe die Verwaltung die einschlägigen Gewerbebetriebe mit Glücksspielgeräten besser steuern will. Baubürgermeister Matthias Hahn (SPD) stellte das Werk, das aus der Feder des in Lörrach ansässigen Stadtentwicklungsberaters Donato Acocella stammt, vergangene Woche in einer Marathonsitzung allen 23 Bezirksbeiräten im Rathaus vor. Zuletzt diskutierte der Bezirksbeirat Bad Cannstatt am Mittwoch drei Stunden darüber, ehe er mit einer Enthaltung zustimmend Kenntnis davon nahm.

Keine Spielhallen in historischen Quartieren

Schließlich buhlen in dem mit rund 68 000 Einwohnern größten Stuttgarter Stadtbezirk bereits sieben Spielhallen um Publikum. Dass Handeln dringend angesagt ist, zeigt sich beim Blick auf die Gesamtstadt. Im Jahr 1999 gab es 13 Spielhallen in Stuttgart. „Heute sind es 128 mit 1263 Geldspielgeräten, eine Zunahme von 1000 Prozent“, verdeutlicht Hermann-Lambert Oediger, Abteilungsleiter im Stadtplanungsamt. Die neue Stuttgarter Vergnügungsstättenkonzeption, die über Bebauungspläne neben Spielhallen auch für Wettbüros, Swingerclubs, Discos oder Nachtclubs gilt, setzt auf räumliche Eindämmung.

Daddeln soll künftig nur noch ausnahmsweise in den Hauptgeschäftsbereichen der Innenstadt, von Bad Cannstatt, Feuerbach, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen möglich sein. Historische Quartiere wie der Stuttgarter Schlossplatz und die Cannstatter Altstadt bleiben davon ausgenommen.

Für neue Spielhallen wird das Erdgeschoss zudem Tabuzone. Betreiber müssen auf Ober- und Untergeschosse ausweichen. Anders als von Stadtentwicklungsplaner Acocella vorgeschlagen, verzichtet die Verwaltung allerdings in der Konzeption darauf, Mindestabstände zwischen den Hallen zu definieren. Gerade die Bezirksbeiräte von Mitte und Bad Cannstatt, in deren Einzugsbereich sich Spielhallen teils in Sichtweite aneinanderreihen, sehen darin aber ein Mittel gegen Neuansiedlungen. „Nach überwiegender Rechtsmeinung ist die Festsetzung von Mindestabständen zwischen einzelnen Vergnügungsstätten in Bebauungsplänen nicht möglich“, folgte die Stadtverwaltung dem gutachterlichen Rat der renommierten Stuttgarter Verwaltungsrechtskanzlei Dolde, Mayen und Partner.

Ludwigsburg schlägt anderen Weg ein

Auch weil die Stadt ein gebranntes Kind ist, fiel der Verzicht offenbar leicht. Im Jahr 2007 hatte das Verwaltungsgericht auf Klage eines Betreibers eine 90-Meter-Abstandsregel zwischen Spielhallen gekippt.

Ein Blick nach Norden über den Stuttgarter Kesselrand hinaus eröffnet jedoch erstaunliche Einsichten: Ludwigsburg setzt im Kampf gegen die Spielhallenflut gerade auf die Abstandsvorgabe. „Wir haben einen Mindestabstand in unsere Vergnügungsstättensatzung hineingenommen“, bestätigt Martin Kurt, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung. „Mich interessiert schon, warum Gleiches unterschiedlich bewertet wird“, fragt SPD-Stadträtin Marita Gröger verblüfft. Die Antwort klingt frappierend einfach. „Anders als Stuttgart, das in seiner gerichtlich kassierten Vergnügungsstättenkonzeption einen Abstand zwischen Spielhallen direkt vorschrieb, formulieren wir ihn als Kriterium im Genehmigungsverfahren“, erläutert Kurt, was die Ludwigsburger auf Empfehlung der Stuttgarter Fachkanzlei Eisenmann, Wahle, Birk festschrieben. Auch wenn die 2009 beschlossene Satzung noch nicht vollständig in Baurecht umgesetzt ist, eine erste Bilanz fällt positiv aus. „Seit Satzungsbeschluss herrscht bei uns Ruhe“, sagt Kurt.

Bauanträge für neue Spielhallen oder Klageandrohungen? Fehlanzeige! Seit Jahren verharrt die Zahl bei 18 Betrieben mit 230 Automaten in der Barockstadt.

Kommentare (8)
» Kommentarregeln
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FEB
23
11:49 Uhr, geschrieben von Hans Ohne Glück
Typische Flachwasserargumente.
Das argumentieren mit der "Freiheit", ist die olle Kamelle der Spielotheken/Wettbüros. Sich dann als Spielotheken/Wettbüro-Lobbyist auf Grundrechte berufen ist mehr als pervers. Das jemanden die Freiheit genommen wird, wenn das Glücksspiel stark reglementiert/staatlich kontrolliert wird, ist die Kaugummi-Argumentation der Spielautomaten/Wettbüro Industrie. Diese heimst sich fette Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit/Gesellschaft ein. Den Spieltrieb des Menschen so für wirtschaftliche Interessen zu nutzen, ist ethisch höchst bedenklich. Sie argumentieren als ob jemand eingeschränkt wäre, wenn nicht an jeder Ecke so eine Zockerbude steht. Ganz zu schweigen von der damit verbundenen Kriminalität. Sie stellen sich nicht hin und zitieren Artikel 2 mit "Recht auf körperliche Unversehrtheit". Hier geht es um ein sehr sensibles Thema, welches nicht mit ihren "Freiheitsparolen" banalisiert werden darf. Spielsucht ist eine bitter ernste Krankheit. Von der Spielautomaten/Wettbüro-Industrie kommt kein Geld für die Suchtberatungsstellen. Die Anzahl der Spielsüchtigen steigt in den letzten Jahren überproportional zu der Spielentwicklung. Die Dunkelziffer kann nur geschätzt werden. Sie als Lobbyist verfolgen nur die eigenen wirtschaftlichen Interessen. Eine Einsicht Ihrerseits ist vergebens. Verschonen Sie mich mit Nachweisen, googeln Sie Sie selbst mit den Schlagwörtern.
FEB
22
19:26 Uhr, geschrieben von Leser
@Hans ohne Glück
Sie fragen, warum ich, obwohl ich so gut wie nie spiele, mich so äußere, wie ich mich äußere. Nun, das möchte ich ihnen natürlich gerne beantworten. Mir ist die Freiheit des Menschen wichtig. Freiheit ist eines der drei wichtigsten Grundrechte des Menschen (neben Leben und Eigentum). Dazu gehört, daß ich ihnen nicht vorschreibe, wie sie ihr Leben zu leben haben, was sie in ihrer Freizeit tun, was sie essen, trinken, sich spritzen, schlucken oder was auch immer. Sie haben diese Freiheit. Und mit der Freiheit haben sie die Verantwortung, die Folgen ihres Handelns zu tragen. Und genau deshalb schreibe ich ihnen nicht vor, was sie zu tun oder zu lassen haben, solange ihr Handeln nicht meine Rechte verletzt. Und genau dasselbe erwarte ich von ihnen. Und: Ich bin nicht immun gegen Spielsucht. Aber wenn ich süchtig werden sollte, was hoffentlich nie geschieht, werde ich ganz bestimmt nicht dem Spielhallenbetreiber die Schuld geben, sondern mir.
FEB
22
07:28 Uhr, geschrieben von Hans Ohne Glück
Welch Emotion
Es ist immer wieder verwunderlich, wessen Interessen Menschen wie Sie verteten. Das Sie imun gegenüber der Spielsucht sind, ist gut, leider ist es nicht bei allen so. Warum Sie so wehement für diese Entwicklung stehen, obwohl sie kaum spielen, bleibt spekulativ.. Es ist in unserem Land vielleicht unpopulär gesellschaftliche Interessen in den Vordergrund zu stehen, jedoch sehe ich es als Aufgabe des Staates dieses zu tun und nicht Interessen einzelner, die wahrhaftig in diesem Bereich dubios sind. Es ist nicht meine Aufgabe Ihnen zu sagen, welche Schlagwörter Sie in Google eingeben, um Hinweise zu Kriminaltät, Spielsucht, Geldwäsche usw. zu bekommen, dies ist zu banal. Wenn Sie es so interessiert, hätten Sie es schon längst getan oder gar sich direkt bei der ein oder anderen Suchtberatungsstelle informiert (viele sind kostenlos). Für mich steht der Schutz der Bürger ganz weit oben, sei es durch strenge Kontrollen, vor allem Jugendschutz und Eindämung vor Tagedieben, die sich am Spieltrieb des Menschen bereichern. Ihnen viel Glück, nicht am Automaten, im Leben.
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