Unwissenheit oder Fahrlässigkeit schützt vor Strafe nicht. Das musste im Juli 2008 auch eine Jurastudentin erfahren, die ihr Auto in der Urbanstraße in der Innenstadt geparkt und ihren Cockerspaniel anderthalb Stunden der prallen Sonne aussetzte. Die Polizei musste eine Autoscheibe aufbrechen, um das Tier zu retten. Doch der Vierbeiner hatte bereits Lähmungserscheinungen und Hirnschäden davongetragen. Der Hund starb wenig später.
Die Jurastudentin zeigte sich wenig einsichtig, glaubte nicht, dass sie überhaupt gegen irgendeinen Paragrafen verstoßen hatte. Sie sollte sich irren. Wenige Wochen später flatterte ihr ein Strafbefehl ins Haus - und die Geldstrafe betrug 90 Tagessätze. Zum Vergleich: Bei 91 gibt es einen Eintrag ins Führungszeugnis, bei Arbeitgebern ist man durch diese sichtbare Vorstrafe abgestempelt.
Die Sonne wandert schneller, als Mensch denkt
Hinzu kommt, dass gedankenlose Hundebesitzer auch mit den Kosten für den Einsatz rechnen müssen. "Da werden der Transport in die Tierklinik, Verständigung des Tiernotdienstes und die tierärztliche Behandlung in Rechnung gestellt", sagt Polizeisprecherin Sybille Ahlborn. Verständnis habe die Polizei nicht: "Die Leute wissen doch, wie es ist, wenn man sich eine halbe Stunde in praller Sonne ins Auto setzt."
Bei Hunden ist es noch heftiger: "Sie haben nur wenig Schweißdrüsen und kühlen ihren Körper hauptsächlich übers Hecheln ab", sagt Nadja Kutscher von der Tierschutzorganisation Peta. Da sich das Fahrzeuginnere an heißen Tagen schnell auf 70 Grad Celsius aufheizen kann, drohe den Hunden schnell ein tödlicher Hitzschlag. "Passanten sollten schnell die Polizei rufen, wenn sie in der Hitze einen eingesperrten Hund sehen", sagt Sprecherin Kutscher. Besitzer dürften ihren Hund niemals allein im Auto zurücklassen, auch nicht für einen kurzen Augenblick im Schatten. Denn die Sonne wandert schneller, als Mensch denkt.
Bei einem Unfall auf den Otto-Hirsch-Brücken sind am Mittwoch drei Menschen leicht verletzt worden.