Die Bahn will in den nächsten Wochen über Mitarbeiter der Landsiedlung rund 500 Eigentümer in Stuttgart ansprechen. Foto: dpa

Die Bahn kann ohne Entschädigungsangebot nicht mit Zugriff auf private Grundstücke rechnen.

Stuttgart - Die Bahn kann nicht damit rechnen, für ihr Projekt Stuttgart 21 den Zugriff auf private Grundstücke zu erhalten, ohne den Eigentümern zuvor ein konkretes Entschädigungsangebot gemacht zu haben.

Das Unternehmen will in den nächsten Wochen über Mitarbeiter der Landsiedlung rund 500 Eigentümer in Stuttgart ansprechen. Diese verfügen laut Bahn über 1400 Grundstücke. Unter diesen sollen künftig die Tunnel von der Stadtmitte aus Richtung Feuerbach, Unter- und Obertürkheim und zum Flughafen verlaufen. Die Flächen könnten aber auch nur zeitweise für die Stuttgart-21-Baustelle genutzt werden.

Die Bahn will von den Eigentümern eine schriftliche Einverständniserklärung erhalten. Die Höhe der Entschädigung für den notwendigen dauerhaften Grundbucheintrag sollte später geklärt werden. Die Grundlage soll ein Gutachten liefern.

Bundesweit existiert keine einheitliche Rechtsprechung

Über Streitfälle, wenn also ein Eigentümer seine Unterschrift verweigert, entscheidet das Regierungspräsidium Stuttgart (RP). Es orientiert sich dabei am Allgemeinen Eisenbahngesetz, das eine sogenannte vorzeitige Besitzeinweisung „unter Vorbehalt aller Entschädigungsansprüche“ zulässt. Bundesweit existiert aber keine einheitliche Rechtsprechung, ein höchstrichterliches Urteil fehlt. Das RP hat damit einen Spielraum. Die Behörde will ihn dem Vernehmen nach im Sinne der Eigentümer nutzen. Solange die DB keinen konkreten Entschädigungsvorschlag bringe, sei eine zwangsweise Überlassung der Flächen nicht vorstellbar, heißt es im RP.

Bahn AG und S-21-Kommunikationsbüro haben auf die scharfe Kritik es Haus- und Grundbesitzervereins am Verfahren reagiert. „Die Briefe mit den Einverständniserklärungen sind gestoppt“, sagt Ulrich Wecker, Geschäftsführer des 19 000 Mitglieder starken Vereins. Die Bahn kehre zum früher mit dem Verein vereinbarten Verfahren zurück: Erst das Gutachten, dann eine Infoveranstaltung für Betroffene, dann die Briefe. „Wir sehen das sportlich und haben keine Angst vor einem Musterprozess, in dem wir die Entschädigung klären lassen“, verdeutlicht Wecker die Position der Interessenvertretung.

Tabellen enden bei 15 Meter Tiefe

„Wir werden Ende Mai zum Gutachten eine Infoveranstaltung machen“, sagt S-21-Sprecher Wolfgang Dietrich. Es werde ausführlich über das Gutachten informiert.

Bisher gilt in der Republik das Münchner Verfahren als Blaupause für Entschädigungen beim Tunnelbau. Auch die Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) wenden es an. Die Tabellen enden aber bei 15 Meter Tiefe. In Stuttgart liegen die Tunnel tiefer. Die Expertise könnte daher neue Maßstäbe setzen. Fragwürdig sei zum Beispiel, so Wecker, warum für die Entschädigung nur die vom Tunnel belegte Fläche samt eines schmalen Nebenstreifens berechnet werde. Man könnte, so der Anwalt, auch das gesamte Grundstück zur Berechnung heranziehen.