Für die von der Bahn beantragte Änderung des Grundwassermanagements muss es ein großes Genehmigungsverfahren mit Anhörung der Öffentlichkeit geben, entschied das Eisenbahn-Bundesamt (Eba). Foto: Peter-Michael Petsch

Eisenbahn-Bundesamt will Änderungsverfahren für Grundwassermanagement – Zweite Anlage vorgesehen.

Stuttgart - Das Abpumpen von Grundwasser für den Bau des Tiefbahnhofs zieht weitere Kreise. Für die von der Bahn beantragte Änderung des Grundwassermanagements muss es ein großes Genehmigungsverfahren mit Anhörung der Öffentlichkeit geben, entschied das Eisenbahn-Bundesamt (Eba). Am Montag ging dem Regierungspräsidium (RP) Stuttgart der Eba-Antrag zu, das große Anhörungsverfahren einzuleiten.

Das bedeutet: Zu dem Wunsch, statt drei Millionen Kubikmeter Grundwasser nun bis zu 6,8 Millionen Kubikmeter abpumpen zu dürfen, wovon die Bahn rund 90 Prozent in gereinigtem Zustand wieder in die Erde einführen will, sollen sich nicht nur Fachbehörden äußern dürfen. Die gesamte Öffentlichkeit bekommt die Chance. Daher könnten Tausende von Einwendungen eingehen. Die Bahn muss Stellung nehmen. Sie rechnet auch mit einem Erörterungstermin. Das RP wird dann einen Bericht und einen Vorschlag anfertigen. Abschließend entscheidet das Eba über eine neue Genehmigung.

Folgen für den Zeitplan bei Stuttgart 21 gebe es nicht, erklärte Martin Schönbeck von der DB Projektbau im Gemeinderatsausschuss für Umwelt und Technik. Aber der Zeitplan dürfte wanken.

Das RP will sich bei der Dauer des Anhörungsverfahrens nicht festlegen

Bisher wollte die Bahn im Januar mit dem Tiefbau für den Bahnhof beginnen, laut Stadtverwaltung im Zeitraum Januar bis März den Probelauf fürs Grundwassermanagement starten. Das RP will sich bei der Dauer des Anhörungsverfahrens nicht festlegen. Die Rede ist von etwa einem halben Jahr. Zunächst hänge aber alles daran, dass die Bahn zügig die vollständigen Unterlagen liefere. Nicht nur im Internet, auch im Rathaus sollen die Pläne nach den Sommerferien vier Wochen öffentlich zugänglich sein, sagt RP-Sprecher Clemens Homoth-Kuhs. Danach können binnen zwei Wochen Einwände vorgebracht werden. Dann wird es etwa Ende Oktober sein, bis die Auswertung beginnt. Zum Vergleich: Beim Änderungsverfahren für den Fildertunnel endete die Frist am 20. Dezember. Rund 4000 Einwendungen gingen ein, davon 95 Prozent auf schnell zu bearbeitenden Formblättern. Anfang Juli will das RP den Bericht ans Eba schicken – nach rund neun Monaten. Die Genehmigung steht dann immer noch aus. Das RP: „Dieses Verfahren war aber komplexer.“

Beim neuen Verfahren ist die Grundwassermenge, die zur Trockenhaltung der Baustelle Zug um Zug abgepumpt wird, nur ein Gegenstand. Der andere ist die Aufbereitung. Theo Westhoff, Gutachter der Bahn, bestätigte jetzt, dass eine zweite Anlage anstelle des abgerissenen Südflügels des Hauptbahnhofs geplant ist. Trotzdem rechne man vorerst nicht mit höheren Kosten, schon gar nicht mit einer Verdoppelung, sagte Schönbeck. Wie die Kosten sich entwickeln und ob dafür im Risikopuffer für S 21 ausreichend vorgesorgt ist, wisse man erst nach dem Verfahren, erklärte das Kommunikationsbüro für S 21. Die übrigen Botschaften der Bahn: Weitere Bauschäden durch Absenkungen von Gebäuden in der Innenstadt seien nicht zu erwarten. Durch den Bau der Stadt- und S-Bahn-Tunnel ohne Rückführung des abgepumpten Grundwassers seien Setzungen „vorweggenommen“, sagte Westhoff, nun könne „so gut wie nichts passieren“. Auch die Risiken für die Heil- und Mineralwasservorkommen würden nicht größer. Sie blieben beherrschbar.

Die Grünen und die SÖS kritisierten dies als Zweckoptimismus und Verharmlosung, noch dazu in „Fachchinesisch“. Die rund 100 S-21-Gegner auf der Tribüne protestierten lautstark. Die CDU beklagte „unflätige“ Zwischenrufe. Auch Baubürgermeister Matthias Hahn hörte „Beleidigungen“. Mehrfach forderten Zuhörer die Herausgabe von Gutachten. Genau dies, heißt es im Rathaus, geschehe beim Anhörungsverfahren.