1. Die Volksabstimmung ist keine Meinungsumfrage. Sie ist ein unmittelbares Gesetzgebungsverfahren. Foto: dpa

Was die Wähler vor dem Urnengang am 27. November über die Volksabstimmung wissen sollten.

Stuttgart - Man könnte meinen, eine Volksabstimmung sei eine recht simple Angelegenheit. Das Volks stimmt ab, und die Politik muss sich dem Willen des Souveräns beugen. Doch ganz so einfach ist es freilich nicht. Schon gar nicht wenn es um das Projekt Stuttgart 21 geht.

Zum einen sind die Verträge zwischen der Bahn und ihren Partnern (Bund, Land, Stadt, Region und Flughafen) längst unterschrieben und können nicht ohne weiteres vom Volk aufgelöst werden. Zum anderen sind die Bürger laut Verfassung gar nicht befugt, über Haushaltsfragen des Landes direkt zu entscheiden.

Ist das Ausstiegsgesetz verfassungskonform?

Deswegen musste die grün-rote Landesregierung in die politische Trickkiste greifen. Die Regierung hat ein Ausstiegsgesetz verabschiedet, das die Mehrheit des Landtages ablehnte. Damit war die formale Voraussetzung erfüllt, das Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Doch ist dieser Vorgang auch verfassungskonform?

Ein Jura-Professor meinte, nein und reichte eine Klage ein. Sein Einwand wurde vom Staatsgerichtshof abgelehnt. Doch nicht etwa, weil die Richter der Meinung waren, die Volksabstimmung sei nicht verfassungswidrig, sondern weil ein einzelner Bürger als Kläger nicht zulässig ist. Klagen können bei der sogenannten Organklage demnach nur staatliche Organe wie Landtag oder Regierung. Beide haben das nicht vor und so dürfen die Wahlberechtigten in Baden-Württemberg am 27. November über das Ausstiegsgesetz abstimmen. Aber wohlgemerkt nicht über Stuttgart 21.

Das ist nicht das Einzige, was die Wähler vor dem Urnengang wissen sollten. Wir haben das Wichtigste zusammengestellt. Klicken Sie sich durch zehn Fakten zur Volksabstimmung.

Zur Vorbereitung: Hier finden Sie ein Musterstimmzettel der Volksabstimmung.