Über die S-21-Baustelle wird vor Gericht verhandelt Foto: Jan Reich

Das Bahnprojekt Stuttgart 21, dessen Finanzierung und die Leistungsfähigkeit der neuen Infrastruktur mit dem achtgleisigen Durchgangsbahnhof werden am Mittwoch, 2. Juli, den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) beschäftigen.

Stuttgart - Das Bahnprojekt Stuttgart 21, dessen Finanzierung und die Leistungsfähigkeit der neuen Infrastruktur mit dem achtgleisigen Durchgangsbahnhof werden am Mittwoch, 2. Juli, den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) beschäftigen.

Kläger ist der Eigentümer einer Wohnung im Mehrfamilienhaus Sängerstraße 4 in der City. Das Gebäude wurde im September 2013 abgerissen. Der pensionierte Lehrer muss von der Bahn entschädigt werden. Den Eilantrag des Mannes gegen die vorzeitige Besitzeinweisung, also die Eigentumsübertragung auf die Bahn, hatte der VGH damals abgelehnt.

Nun kommt es zum eigentlichen Prozess. In diesem will der Projektgegner, der sich bereits seit 2006 gegen die 2005 erteilten Baugenehmigungen für den Tiefbahnhof und den Fildertunnel wendet, den Nachweis führen, dass Stuttgart 21 nicht finanziert sei und einen Leistungsrückbau bedeute.

Der Kläger selbst will dem Vernehmen nach vor Gericht allerdings gar nicht selbst auftreten. Er wird von einer Stuttgarter Kanzlei vertreten.