Demonstration zu Beginn des Wasserwerfer-Prozesses Foto: dpa

Der Wasserwerfer-Prozess um die Vorgänge bei der Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010 wird viele Beobachter enttäuschen. Ein Strafprozess kann keine politische Klärung leisten, kommentiert George Stavrakis.

Stuttgart - Im Wasserwerfer-Prozess, in dem sich zwei Polizei-Einsatzleiter wegen fahrlässiger Körperverletzung bei der Räumung des S-21-Baufelds im Schlossgarten zu verantworten haben, sind 20 Verhandlungstage absolviert. Ein Ende ist nicht abzusehen, die Hauptverhandlung wird bis weit ins kommende Jahr gehen. Eines ist aber jetzt schon klar: Der Prozess wird viele Beteiligte und Beobachter enttäuscht zurücklassen.

Die Angeklagten weisen jede Verantwortung von sich. Der jüngere Beamte schiebt die Schuld auf den Polizeiführer, sprich nach oben auf den damaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf. Der Ältere orientiert sich in der Hierarchie nach unten zum Kommandanten der Wasserwerferstaffel. Von oben sei Druck gemacht worden, den Einsatz voranzutreiben, wird argumentiert. Und der Kommandant der Wasserwerfer sei für die Art des Wassereinsatzes allein verantwortlich – auch für die massiven Stöße, die zu schweren Verletzungen geführt haben. Eigenverantwortung der angeklagten Polizisten? Fehlanzeige.

Nicht einer der Polizeibeamten, die bis dato als Zeugen in dem Mammutprozess gehört worden sind, will bei Demonstranten Verletzungen durch Wasserstöße wahrgenommen haben. Das mutet merkwürdig an. Zumal im Internet bereits am Nachmittag des 30. September 2010 das Foto des blutüberströmten Dietrich Wagner kursierte. Mindestens im Führungsstab hätte man reagieren müssen.

Die 18. Strafkammer des Landgerichts verhandelt den Fall mit der angemessenen Akribie. Trotzdem kann man zu dem Schluss kommen, dass das Verfahren mit derzeit 38 terminierten Prozesstagen überdimensioniert ist. Eine fahrlässige Körperverletzung ist eine Angelegenheit fürs Amtsgericht. Dass der Prozess gegen die zwei Einsatzabschnittsleiter vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts angeklagt wurde, zeigt die Brisanz.

Viele Beobachter, vor allem aus den Reihen der S-21-Gegner, messen dem Prozess politische Bedeutung zu. Das ist verständlich. Viele Fragen sind bis heute ungeklärt. Hat die Politik Einfluss genommen? Warum musste die – übrigens zum Zeitpunkt der Räumung noch nicht genehmigte – Baumfällaktion mit aller Gewalt am 30. September durchgesetzt werden? Warum gab es keinen Plan B, der den Rückzug der Polizeikräfte möglich gemacht hätte?

Diese Fragen werden unbeantwortet bleiben, die Hoffnung auf Aufklärung wird enttäuscht werden. Ein Strafprozess hat über Schuld oder Unschuld der Angeklagten zu befinden. Eine politische Klärung der Ereignisse vor, während und nach dem Schwarzen Donnerstag soll und kann ein Strafprozess nicht leisten.