Im Prozess um den Wasserwerfer-Einsatz wurde erneut ein Schöffe ausgetauscht. Foto: dpa

Ein weiterer Schöffe im Wasserwerfer-Prozess wurde jetzt am Landesgericht Stuttgart ausgetauscht. Laut der Vorsitzenden Richterin besteht eine „begründete Besorgnis der Befangenheit“. Der Schöffe habe sich abfällig über die Opfer geäußert.

Ein weiterer Schöffe im Wasserwerfer-Prozess wurde jetzt am Landesgericht Stuttgart ausgetauscht. Laut der Vorsitzenden Richterin besteht eine „begründete Besorgnis der Befangenheit“. Der Schöffe habe sich abfällig über die Opfer geäußert.

Stuttgart - Im Wasserwerfer-Prozess am Landgericht Stuttgart ist ein weiterer Schöffe ausgetauscht worden. Wie die Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann am Dienstag mitteilte, bestehe eine „begründete Besorgnis der Befangenheit“. Da der bis Ende Dezember terminierte Prozess aber noch nicht so weit fortgeschritten sei, könne der Schöffe einfach ausgetauscht werden. Dem Vernehmen nach hat sich der Schöffe abfällig über die Opfer des umstrittenen Wasserwerfereinsatzes vom 30. September 2010 geäußert. Schließlich hätten sie sich am „Schwarzen Donnerstag“ selbst in Gefahr begeben.

Bei Protesten gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 waren damals weit mehr als 100 Menschen verletzt worden, die meisten durch Pfefferspray. Die schlimmsten Verletzungen richteten aber die Wasserwerfer an. Ein Rentner verlor nahezu komplett sein Augenlicht. Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt müssen sich zwei Polizeiführer vor Gericht verantworten. Kurz vor Prozessbeginn hatte die Kammer bereits eine Schöffin abgelehnt. Sie war aus Empörung über den „Schwarzen Donnerstag“ aus der CDU ausgetreten.