Wasserstöße gegen S-21-Gegner im Stuttgarter Schlossgarten – jetzt geht es um Schmerzensgeld. Foto: dpa

Die gegen das Land klagenden S-21-Gegner, die am sogenannten Schwarzen Donnerstag im Schlossgarten verletzt worden waren, haben vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Bekommen sie jetzt Schmerzensgeld?

Stuttgart - Es kommt nicht jeden Tag vor, dass am Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart Applaus aufbrandet – und schon gar nicht von Seiten hartgesottener Stuttgart-21-Gegner. Gerade hat Walter Nagel, Vorsitzender Richter der 5. Kammer, verkündet, der rabiate und folgenschwere Polizeieinsatz am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten, der als sogenannter Schwarzer Donnerstag in die Stadtgeschichte eingegangen ist, sei rechtswidrig gewesen. Das allerdings war nach den Ausführungen der VG-Richter von vergangener Woche nicht mehr überraschend. „Ein guter Tag für die Demokratie“, sagt Rentner Dietrich Wagner, der durch Wasserwerferstöße fast vollständig erblindet ist.

Bei der Ansammlung mehrerer Tausend Menschen im Schlossgarten, die per SMS und soziale Netzwerke über das Anrücken der Polizei informiert worden waren, habe es sich um eine spontane Versammlung gehandelt, die vom Versammlungsrecht geschützt gewesen sei, so Richter Nagel. Und das Versammlungsrecht habe eine Sperrwirkung in Bezug auf das Polizeirecht. Also seien die per Lautsprecherdurchsagen erteilten Platzverweise gegen die Wasserwerfer blockierenden Demonstranten ebenfalls nicht rechtens gewesen. Die Versammlung hätte ausdrücklich und wirksam von der Stadt aufgelöst werden müssen. Erst dann hätte das Polizeirecht gegriffen. Und erst dann hätte die Polizei unmittelbaren Zwang – Pfefferspray und Wasserwerfer – einsetzen dürfen.

Mehr als 100 Personen verletzt

Die Polizei war am 30. September 2010 mit massiven Kräften in den Schlossgarten beordert worden, um das Baufeld für das Grundwassermanagement im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 zu räumen und zu sichern. Schließlich standen Baumfällungen an, die zu besagtem Zeitpunkt allerdings gar nicht genehmigt waren. Bei der Räumung waren weit mehr als 100 Personen verletzt worden. Das Bild mit Dietrich Wagners blutenden Augen ging um die Welt.

Die Kammer habe auch „ganz erhebliche Zweifel“, dass die Anwendung unmittelbaren Zwangs verhältnismäßig gewesen sei – vor allem die Wasserstöße, so Richter Nagel. Darauf komme es letztlich aber nicht an, da der ganze Polizeieinsatz rechtswidrig gewesen sei.

Die 5. Kammer hat keine Berufung gegen ihr Urteil zugelassen, da es sich um ein singuläres Ereignis gehandelt habe. Das unterlegene Land könnte zwar eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen. Innenminister Reinhold Gall (SPD) sagt aber, man werde das Urteil „voraussichtlich akzeptieren“, und: „Als Innenminister und oberster Dienstherr der Polizei Baden-Württemberg bedauere ich natürlich, dass durch unverhältnismäßiges Einschreiten der Polizei Menschen zu Schaden gekommen sind.“ Die Polizei habe selbstkritisch und verantwortungsbewusst ihre Lehren aus dem Schlossgarteneinsatz gezogen. „Ich erwarte von den Versammlungsbehörden und der Polizei einen besonders sensiblen Umgang mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit“, so Minister Gall.

100 000 Euro für verletzten Rentner?

„Es freut mich sehr, die Kammer hat es bei diesem Urteil nicht an Deutlichkeit fehlen lassen“, sagt Anwältin Ursula Röder, die eine vom Wasserwerfer verletzte Frau vertritt. Jetzt könne man sich um das Schmerzensgeld kümmern. Sie habe Ministerpräsident Winfried Kretschmann mehrmals angeschrieben und sei immer wieder gebeten worden, auf das Ende der verschiedenen, noch laufenden Verfahren zu warten. „Jetzt gibt’s nichts mehr zu abwarten. Jetzt kann man klar Schiff machen“, so Röder. Ihr Kollege Frank-Ulrich Mann, der den Rentner Dietrich Wagner vertritt, will sich wie Anwältin Röder mit dem Land gütlich einigen. Mann spricht von 100 000 Euro für Dietrich Wagner – als Mindestforderung.