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Grün-Rot bereitet S-21-Entscheidung vor - Landtag: Am 16. September zur Sondersitzung.

Stuttgart - Auf den ersten Blick befindet sich die Landespolitik in der Sommerpause, hinter den Kulissen wird aber gearbeitet - vor allem an der Frage, wie es beim Thema Stuttgart 21 weitergeht. Noch kurz vor den Ferien hatte die grün-rote Landesregierung die Grundlage für das sogenannte Kündigungsgesetz gelegt. Es ist die Voraussetzung, damit es überhaupt zur Volksabstimmung über Stuttgart 21 kommen kann.

Der Zeitplan, das wird unter der Hand bestätigt, gilt nun als sehr ehrgeizig. Der erste Termin ist der 5. September. Für diesen Tag hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sein Kabinett zur Sondersitzung einbestellt. Bei dem Treffen dürften die Ergebnisse der derzeitigen Anhörung zum Gesetzentwurf vorliegen. Während Umweltverbände das Projekt weiter ablehnen, fordern Wirtschaftsverbände wie die IHK die Verwirklichung von Stuttgart 21. So oder so: Es ist zu erwarten, dass die grün-rote Koalition das Gesetz am 16. September offiziell im Landtag vorlegt. Für diesen Tag wurde das Landesparlament inzwischen eigens zu einer Sondersitzung einbestellt. Die zweite Lesung und damit die Verabschiedung des Gesetzes ist bereits zwei Wochen später, am 28. September. Das bestätigte ein Sprecher des Landtags am Dienstag.

Aus Sicht der Oppposition ist das Vorgehen höchst bedenklich. "Man kann von einer Regierung, die so auf Bürgernähe und das Prinzip des Gehörtwerdens setzt, eigentlich erwarten, dass sie dieses Gesetz nicht in dieser Geschwindigkeit durchpeitscht", so CDU-Landtagsfraktionschef Peter Hauk. Man werde ungeachtet der Zeitplanung deshalb die üblichen Anhörungen beantragen.

Aber die Strategie der Regierungskoalition ist klar. Grüne wie SPD gehen davon aus, dass das Gesetz im Landtag keine Mehrheit erhält (weil bekanntlich CDU, FDP und SPD für Stuttgart 21 sind), es damit scheitert - und die Regierung den gescheiterten Gesetzentwurf zur Volksabstimmung freigibt. Nach dem Motto: Nun haben die Bürger das Wort. Und zwar am 4. Dezember. Nach Informationen unserer Zeitung plant die Koalition für jenen jenen Sonntag, den 2. Advent, die Volksabstimmung.

Zwischen dem Scheitern des Gesetzes im Landtag und dem Votum der Bürger blieben den Kommunen also rund zwei Monate Zeit, um den Urnengang vorzubereiten. In dieser Phase müssen die sogenannten Wahlausschüsse gebildet werden und die Wahlbenachrichtigungen an die rund sieben Millionen abstimmungsberechtigten Bürger in Baden-Württemberg verschickt werden. Die Besonderheit: Während sonst bei Landtags- oder Bundestagswahlen nur die Wahlbenachrichtigungskarte versendet wird, soll in diesem Fall der Gesetzentwurf mitgeschickt werden. Das erhöhe zwar die Portokosten, heißt es intern, aber Otto Normalverbraucher brauche die Sachinformationen.

Ob das freilich den Grünen hilft, die Mehrheit für ein Nein zu Stuttgart 21 zu erhalten, wird intern bezweifelt. Denn im Brief soll auch die Kostenkalkulation enthalten sein. Sollte sich das Land aus dem Projekt zurückziehen, muss es zwischen 450 Millionen und 1,5 Milliarden Euro Ausfallgelder bezahlen - für etwas, das nicht gebaut wird. Womöglich kommt es im Herbst aber gar nicht so weit. Die CDU hält es sich nach wie vor offen, gegen das geplante Gesetz vor dem Staatsgerichtshof zu klagen. Das könnte dann aufschiebende Wirkung haben.