Wegen geringer Schuld: Das Landgericht hat das Verfahren gegen S21-Gegner Stocker eingestellt.

Stuttgart - Das Landgericht Stuttgart hat das Verfahren gegen den ehemaligen Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, Gangolf Stocker, in der Berufung wegen geringer Schuld eingestellt. "Das ist nahezu mit einem Freispruch vergleichbar", sagt Stockers Anwalt Roland Kugler.

Das Amtsgericht Stuttgart hatte Stocker am 20. Januar dieses Jahres wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen Õ 50 Euro, also insgesamt 1500 Euro, verurteilt. Die Einzelrichterin hatte es damals nach einer Hauptverhandlung als erwiesen angesehen, dass Stocker bei einer Großdemonstration gegen Stuttgart 21 am 27. August 2010 als Versammlungsleiter nicht anwesend war, als eine Gruppe von Demonstranten die Bannmeile des Landtags verletzte. Stocker und sein Verteidiger Kugler hatten auf Freispruch plädiert und waren nach dem Schuldspruch in die Berufung gegangen.

Am 4. Juli muss Stocker erneut vor Gericht

Sein Mandant sei anwesend gewesen, das hätte sich in der Berufung durch zahlreiche Zeugen belegen lassen, so Kugler. Jetzt ist dieses Verfahren jedoch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.

Damit ist Gangolf Stocker, der sich nach der Landtagswahl aus dem Aktionsbündnis zurückgezogen hatte, nicht aus dem Schneider. Am 4. Juli muss der Veteran des S-21-Protestes erneut vors Amtsgericht Stuttgart. Vorwurf: Bei einer Demonstration am 18. Oktober 2010 wollten Protestler aus Lüchow-Dannenberg in Stuttgart Traktoren abladen, die beim Protestzug mitfahren sollten. Das sei nicht genehmigt gewesen, und Stocker habe dies als Versammlungsleiter nicht verhindert. In einem weiteren, noch nicht terminierten Verfahren wird Stocker vorgeworfen, er habe bei einer Aktion zu wenig Ordner eingesetzt.