Hinweise verdichten sich, dass die Bahn die Bäume im Schlossgarten gar nicht fällen durfte.

Stuttgart - In der Nacht zum vergangenen Freitag hat die Bahn AG im Schlossgarten 25 Bäume für ihr Projekt Stuttgart 21 gefällt. Der Motorsägen-Einsatz war nur mit massivem Polizeieinsatz möglich, Tausende Demonstranten protestierten dagegen. Nun verdichten sich Hinweise, dass die Bahn gar nicht fällen durfte.

Während sich im Schlossgarten eine bunt gemischte Protestbewegung lautstark gegen die Baumfällung einsetzte, zog der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen 16 Uhr vor Gericht. Er beantragte eine einstweilige Anordnung gegen die Baumfällungen. Empfänger des Schreibens: Das Verwaltungsgericht Stuttgart. Dort musste die unter Juristen übliche "Z-Frage" geklärt werden. Sind wir zuständig?

Wenig später, gegen 18 Uhr, ging bei der Bahn AG, beim Regierungspräsidium (RP) und beim Amt für Umweltschutz ein Schreiben des Eisenbahn-Bundesamts (Eba) ein. Es schob die grundsätzliche Genehmigung der Baumfällung auf, weil die Bahn nötige Unterlagen - die landschaftspflegerische Ausführungsplanung - nicht rechtzeitig an die Aufsichtsbehörde geliefert hatte. Das Eba setzte eine Frist bis 8. Oktober. Bis dahin hätten die Sägen zu schweigen, bis dahin hätte die Bahn klären sollen, ob sie den gefährdeten und unter Schutz stehenden Juchtenkäfer von den zur Fällung vorgesehenen Bäumen umsiedeln kann. Das baden-württembergische Umwelt- und Verkehrsministerium wurde vom Regierungspräsidium von dem vorläufigen Baustopp informiert. Damit geriet die Ministerin und Stuttgart-21-Verfechterin Tanja Gönner (CDU) in eine Zwickmühle.

Bahn beruft sich auf Gutachter

Das Verwaltungsgericht allerdings erhielt das Eba-Schreiben nicht. Dabei hätte das Papier die "Z-Frage" klären können. Da es um die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses ging, hätte die 13. Kammer das Verfahren sofort an sich ziehen und das tun können, was bei einem Eilverfahren geboten ist: schnell entscheiden. Bis gegen 20 Uhr hielten der Bahn-Anwalt, der inzwischen in der Stuttgarter Außenstelle des Eba saß, und das Gericht regen Telefonkontakt. Dass er das Gericht nicht auf den vorläufigen Baustopp des Eba hinwies, legt eine Auskunft des VG von Montag nahe: "Das Gericht wird der Frage nachgehen, ob entscheidungserhebliche Informationen im Verlauf des Donnerstagnachmittags dem Gericht nicht vorgelegen haben", sagte eine Sprecherin.

Wie wäre über den BUND-Antrag entschieden worden, wenn der vorläufige Baustopp des Eba das Gericht erreicht hätte? Die Antwort ist spekulativ. Die Sachlage hatte sich jedenfalls ganz entscheidend geändert. Der BUND nimmt an, dass ein sofortiger Baustopp verhängt worden wäre. Sein Landesverband stellte deshalb am Montag Anzeige gegen die DB Netz und die DB Projektbau "wegen illegaler Baumfällaktion" - und er geißelte, verkürzt gesagt, das Eba als unfähig.

Die Aufsichtsbehörde selbst zeigt sich bei Anfragen sperrig. Man habe der Bahn "Bedingungen gestellt", zum Beispiel die landschaftspflegerische Ausführungsplanung vorzulegen, und von der DB inzwischen eine Dokumentation erhalten. Man prüfe diese.

Die Bahn gibt sich gesprächiger. "Die Bäumfällarbeiten am vergangenen Freitag wurden unter anderem von Vertretern des Umwelt- und Verkehrsministeriums und einem Gutachter beaufsichtigt und geleitet", so eine Sprecherin. Das Eba habe die Fällung am Ende "nicht untersagt". Und die fehlenden Papiere? "Die landschaftspflegerische Ausführungsplanung haben wir bis heute nicht erstellt, das ist auch noch nicht notwendig", sagt die Sprecherin.