Der Button mit dem Polizisten – hier mit Balken in einer straffreien Version. Foto: StN

Der Prozess um Anstecker über „gewaltliebende Schlägercops“ geht in die nächste Runde.

Der Prozess um Anstecker über „gewaltliebende Schlägercops“ geht in die nächste Runde.

Stuttgart - Gemessen am Großprojekt Stuttgart 21 handelt es sich bei diesem Streitobjekt nur um eine winzige Kleinigkeit – einen über fünf Zentimeter großen Button. Einen 57-jährigen Stuttgart-21-Gegner soll dieser Anstecker teuer zu stehen kommen, weil er ihn bei einer Demonstration am 5. Oktober 2011 getragen hatte. Am Freitag begann sich das Landgericht mit dem Fall zu beschäftigen. In erster Instanz war der S-21-Gegner vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 25 Euro verurteilt worden – wegen Beleidigung und Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetzes.

Der 57-jährige Peter M. versteht die Welt nicht mehr: 500 Euro Strafe soll er zahlen – weil er das Foto eines Polizisten zur Schau getragen hatte, der in den Medien bundesweite Bekanntheit erlangte: als sogenannte Prügelglatze. Am 30. September 2010 war der Beamte bei dem misslungenen Polizeieinsatz im Schlossgarten mit dem Schlagstock gegen Demonstranten vorgegangen. Für S-21-Gegner ist das eines der bekanntesten Bilder über Polizeigewalt – neben dem Schwerverletzten Dietrich Wagner, der mit blutenden Augen vom Platz geführt wurde.

„Dieser Polizist ist auch noch nach drei Jahren im Fernsehen gezeigt worden“, sagt der 57-Jährige bei der Berufungsverhandlung der 38. Kammer des Landgerichts, „alle haben diesen Mann abgebildet, aber ich werde angezeigt.“ Der Kopf sei gerade mal 15 mal zehn Millimeter groß.

Freilich gibt es nicht nur den Kopf des Polizisten. „Gewaltliebende brutale Schlägercops“, ist sein Konterfei betitelt, „verurteilen und ab in den Knast!“ Dass laut Paragraf 22 Kunsturhebergesetz „Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen“, will der 57-Jährige nicht gewusst haben. Aber Paragraf 23 sei ihm bekannt, sagt er: Bilder von Versammlungen und Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte bedürften keiner Einwilligung, argumentiert der S-21-Gegner. „Und das war doch ein zeitgeschichtliches Ereignis.“

Der 57-jährige Beschuldigte hat noch in anderen Fällen Ärger mit der Justiz

Dass der Button Probleme machen würde, war nicht gänzlich unbekannt. Zum ersten Jahrestag des Schwarzen Donnerstags, also fünf Tage bevor Peter M. erwischt wurde, hatte die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung davor gewarnt, „dass sich derjenige, der diesen Button öffentlich trägt oder andere verteilt, strafbar machen kann“. Bei einem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz drohe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. „Der Knackpunkt ist, dass der Polizeibeamte nicht unkenntlich gemacht wurde“, so eine Sprecherin. Ein schwarzer Balken hätte schon geholfen.

Freilich hat der 57-Jährige nicht nur wegen des Buttons Ärger mit der Justiz. Weil er in der Wolframstraße Nägel auf die Fahrbahn gestreut haben soll, wurde er vom Amtsgericht wegen versuchter Sachbeschädigung verurteilt. Außerdem soll der S-21-Gegner, in der DDR geboren und aufgewachsen, Polizisten als „Stasi“ bezeichnet haben. Auch hier läuft ein Verfahren, das die Staatsanwaltschaft einstellen will, wenn der 57-Jährige seinen Einspruch gegen das erste Button-Urteil zurückzieht. Der bleibt aber standhaft: „Nein“, sagt er, „auf diesen Kuhhandel gehe ich nicht ein.“

Die Ermittlungen gegen den glatzköpfigen Polizisten sind bereits im Juni 2011 von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden Es habe keine strafbaren Handlungen gegeben, die eine Anklage begründeten. Ob Peter M. mit seiner Berufung am Landgericht Erfolg hat, ist noch offen. Richter Wagner will den Prozess am 29. November fortsetzen – und dann „in Ruhe entscheiden“.