Siegfried Stumpf akzeptiert den Strafbefehl. Foto: dpa

Stuttgarts Ex-Polizeipräsident Siegfried Stumpf hat den Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung beim harten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010 akzeptiert.

Stuttgart - Ex-Polizeipräsident Siegfried Stumpf akzeptiert den Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung beim harten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am 30. September 2010. Seine Anwältin teilte am Mittwoch in Stuttgart mit, ihr Mandant lege keine Rechtsmittel gegen den Strafbefehl über 15.600 Euro ein. Dieser sei damit rechtskräftig.

Da die Geldstrafe 120 Tagessätze à 130 Euro beträgt, ist Stumpf mit der Annahme des Strafbefehls vorbestraft. Damit ist er im Bundeszentralregister vermerkt. Das Innenministerium prüft ein Disziplinarverfahren gegen den Ruhestandsbeamten. Dessen Ergebnis könnte die Kürzung oder Aberkennung des Ruhestandsgehaltes sein.

Nicht auf Dienstvorschriften aufmerksam gemacht

Stumpf hatte den aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz zum Schutz der Baumfällarbeiten für das Bahnvorhaben Stuttgart 21 geleitet, bei dem laut Innenministerium 160 Menschen verletzt worden waren. Er wird in vier Fällen bezichtigt, seine Untergebenen beim Wasserwerfereinsatz nicht konkret auf die Dienstvorschriften aufmerksam gemacht zu haben. Danach haben Wasserwerferbesatzungen darauf zu achten, Wasserstöße nicht auf Köpfe von „Störern“ zu richten.

Stumpf, der nach dem Einsatz den Dienst quittiert hatte, räumt in der Mitteilung ein, dass er dies nicht für notwendig erachtet hatte. Er habe es unterlassen, weil eine speziell ausgebildete Sondereinheit der Bereitschaftspolizei und Beamte des höheren Polizeidienstes eingesetzt gewesen seien. Stumpf akzeptiere den Tatvorwurf, „nicht zuletzt um damit seiner Familie und ihm nach mehr als vier Jahren weitere öffentliche Auseinandersetzungen über die Sinnhaftigkeit der Vorwürfe zu ersparen“.

Bei dem ersten Wasserwerfereinsatz in Stuttgart seit 40 Jahren hatten Demonstranten Augenverletzungen davongetragen. Im Zusammenhang mit dem Wasserwerfereinsatz hatte es bereits mehrere Strafbefehle gegeben: So ergingen Geld- und Bewährungsstrafen gegen die Besatzung eines Wasserwerfers. Ein Verfahren des Landgerichts Stuttgart gegen zwei Polizeiführer war gegen Geldauflage von je 3000 Euro eingestellt worden. Das Verfahren hatte zu dem Strafbefehl geführt, den die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 22. Januar beim Amtsgericht beantragt hatte. Grund: Beim Prozess wurden Videos gezeigt, auf denen zu sehen ist, dass Stumpf das gewaltsame Vorgehen seiner Polizei zumindest zeitweise beobachtet hat. Zuvor hatte die Behörde die ersten Ermittlungen gegen ihn eingestellt.