Ex-Polizeipräsident Stumpf ist seit Mittwoch vorbestraft Foto: dpa

Der ehemalige Polizeichef der Landeshauptstadt ist vorbestraft. Siegfried Stumpf wird keinen Einspruch einlegen. Damit ist der gegen ihn erlassene Strafbefehl rechtskräftig.

Stuttgart - „Mein Mandant akzeptiert den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf“, sagt Margrete Haimayer, die Anwältin Siegfried Stumpfs. Der 64-jährige ehemalige Polizeichef wolle sich und seiner Familie nach mehr als vier Jahren weitere „öffentliche Auseinandersetzungen über die Sinnhaftigkeit der Vorwürfe“ ersparen, so die Anwältin weiter. Das Amtsgericht Stuttgart hatte vor knapp zwei Wochen auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen à 130 Euro, also 15 600 Euro, gegen Stumpf erlassen. Dem Ruheständler wird darin fahrlässige Körperverletzung im Amt zur Last gelegt.

Stumpf war bei der Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010, dem sogenannten Schwarzen Donnerstag, oberster Polizeieinsatzleiter. Damals waren massive Polizeikräfte angerückt, um den Platz für die anstehenden Baumfällungen im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart 21 zu räumen und zu sichern. Stumpf hatte zusätzlich drei Wasserwerfer auffahren lassen. Die Aktion lief völlig aus dem Ruder, die Polizei traf auf Tausende Demonstranten. Es wurden weit mehr als 160 Menschen – Demonstranten und Polizisten – teils schwer verletzt.

Siegfried Stumpf hatte sich mit dem damaligen Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler zeitweise im Schlossgarten aufgehalten und soll gegen 14 Uhr Wasserstöße gegen Köpfe von Demonstranten gesehen haben. Er habe nichts unternommen, um darauf hinzuwirken, dass die S-21-Gegner nicht am Kopf getroffen werden, heißt es im Strafbefehl.

Eine bestimmte Dienstvorschrift lautet, bei Wasserstößen sei darauf zu achten, dass Köpfe nicht getroffen werden. „Diesen Hinweis hat mein Mandant in der Tat nicht gegeben“, so Anwältin Haimayer. Stumpf habe dies auch nicht für notwendig gehalten angesichts des Einsatzes einer „speziell ausgebildeten Sondereinheit“. Zudem seien damals „Beamte des höheren Polizeidiensts in Leitungsfunktion“ eingesetzt gewesen.

Juristisch gesehen ist die Sache erledigt

Juristisch ist die Sache damit für Siegfried Stumpf erledigt. Ein Sprecher des Innenministeriums sagt, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den 64-Jährigen werde derzeit geprüft. Sanktionen seien auch gegen Beamte im Ruhestand möglich. Stumpf hatte im Frühjahr 2011 um seine Versetzung ins Pensionärsdasein ersucht.

Die meisten Anwälte, die im Wasserwerferprozess verletzte Demonstranten in der Nebenklage vertreten haben, sehen den Strafbefehl gegen Stumpf kritisch. Die Strafe sei zu mild, ein „Schnäppchen“, so beispielsweise Frank-Ulrich Mann, der Anwalt des schwer an den Augen verletzten Rentners Dietrich Wagner.

Die Anwältin Ursula Röder, die im Wasserwerferprozess eine verletzte Frau vertreten hatte, hat inzwischen ein Klageerzwingungsverfahren gegen den ehemaligen Oberstaatsanwalt Häußler angestrengt. Vor gut einem Monat hatte die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe entschieden, man müsse gegen Häußler kein Verfahren einleiten. Das sieht Anwältin Röder völlig anders. Häußler sei an der Seite Stumpfs im Schlossgarten gewesen und müsse die Wasserstöße ebenfalls gesehen haben. Er sei wie Stumpf nicht eingeschritten. Damit habe sich der Ex-Oberstaatsanwalt – inzwischen ist er im Ruhestand – einer fahrlässigen Körperverletzung im Amt schuldig gemacht, so Röder.