S21-Gegner und -befürworter verzichten auf Verfahren - Studenten erheben Vorwürfe gegen Agentur.

Stuttgart - Der Verein Umkehrbar e.V. und der Arbeitgeberverband Baden-Württemberg haben sich in der sogenannten S-21-Werbevideo-Affäre außergerichtlich geeinigt. Ein weiterer Plagiatsvorwurf von Filmstudenten an die von den Arbeitgebern beauftragte Agentur ist allerdings nicht vom Tisch.

In dem Zwist zwischen den Stuttgart-21-Gegnern Umkehrbar und den Arbeitgebern ging es um zwei Filmchen. Film Nummer eins lief als Kinospot. Dort war Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt zu sehen, wie er im Hinblick auf die Volksabstimmung am 27. November für Stuttgart 21 und gegen das Ausstiegsgesetz Stellung bezieht. Film Nummer zwei zeigt den Hundt-Spot unverändert, schwenkt dann aber auf den Stuttgarter Schauspieler Walter Sittler, der in einem Kino sitzt und für das Ausstiegsgesetz, sprich gegen S 21 plädiert.

Dieter Hundt nannte dies eine "Granatensauerei" und einen "dreisten Inhaltsklau". Die Arbeitgeber erwirkten beim Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Sittler-Film. Damit war der plakative Streit Hundt gegen Sittler geboren. Tatsächlich trat vor Gericht der Arbeitgeberverband gegen Umkehrbar an. Umkehrbar wollte, dass die einstweilige Verfügung aufgehoben wird. Man habe keine Urheberrechtsverletzung begangen, es greife die Freiheit der Kunst.

Der Termin vor der 17. Zivilkammer des Landgerichts fiel am Donnerstag aus. Die Parteien hatten sich geeinigt - nicht zuletzt, weil die Filmchen nach der Volksabstimmung Geschichte sind. Umkehrbar wird das Video nicht mehr zeigen, die Arbeitgeber übernehmen die Gerichtskosten.

"Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass wir nicht hätten verboten werden dürfen", sagt Walter Sittler, der den Vergleich aber begrüßt. Man habe sich nichts zuschulden kommen lassen, aber: "Irgendwann muss es auch mal gut sein."

Zwischen den Studenten Christoph Kalck sowie Jascha Vick und der für den Arbeitgeber-Film verantwortlichen Agentur Fischer Appelt ist dagegen gar nichts gut. Die zwei Studenten der Hochschule für Medien werfen den Werbefilmern ihrerseits eine Urheberrechtsverletzung vor. Soll heißen: Die Arbeitgeber tun aus Sicht der Studenten in ihrem Spot genau das, was sie den S-21-Gegnern vorwerfen.

Kalck und Vick verweisen auf ihren Film Stuttgart24h. Aus dieser Arbeit hätten die Agentur-Filmer abgekupfert. Fischer Appelt hatte angefragt, ob man Motive verwenden darf. Die Studenten hatten abgelehnt - und sich um so mehr gewundert, als sie den Hundt-Film sahen. Dort seien Motive vom Schloss Solitude, dem Kunstmuseum, der Weinsteige und der Stadtbahnhaltestelle in Weilimdorf ziemlich exakt nachgedreht. "Bei einer Einstellung hätte ich es für Zufall gehalten. Aber vier Einstellungen - das ist kein Zufall", sagt Axel Hartz, Professor für Fernsehstudiotechnik.

"Wir erwarten eine Entschuldigung und eine Entschädigung", sagt Christoph Kalck. Ihm und seinem Kollegen sei sehr an einer außergerichtlichen Einigung gelegen. Die Leute von Fischer Appelt hätten sich aber noch nicht geäußert, man warte immer noch auf eine Antwort, sagen Kalck und Vick.