Der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und Stefan Garber vom Vorstand der Deutschen Bahn unterzeichnen im Stuttgarter Staatsministerium die Finanzierungsverträge zum Bahnprojekt 'Stuttgart 21'. Foto: dpa

Der Verfassungsrechtler Hans Meyer hält die Finanzvereinbarung sogar für nichtig.

Stuttgart/Berlin - Der Streit darüber, ob die Finanzierungsvereinbarung über Stuttgart21 rechtmäßig ist und ob sie gegebenenfalls kündbar wäre, hat sich verschärft. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) prüft eine Klage gegen den Finanzierungsvertrag für das Projekt. Die Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender sagte der Nachrichtenagentur dapd: "Wir lassen juristisch klären, ob wir als Verband ein Klagerecht haben. Wenn ja, werden wir diesen Weg ernsthaft erwägen."

Zuvor hatte am Donnerstag der Verfassungsrechtler und frühere Präsident der Humboldt-Universität Berlin, Hans Meyer (78), den Vertrag in der "Süddeutschen Zeitung" als verfassungswidrig bezeichnet. Der Vertrag verstoße gegen das Verbot von Mischfinanzierungen von Bund und Ländern und sei daher nichtig.

Landesjustizminister Rainer Stickelberger (SPD) hat im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz zum Ausstieg des Landes aus der Finanzierungsvereinbarung erklärt, die Verträge könnten gekündigt werden. Die grün-rote Landesregierung stütze sich auf Gutachter, die überzeugt seien, dass eine Regierung sich nach dem Votum einer Volksabstimmung von Bindungen, die eine Vorgängerregierung eingegangen war, lösen darf, sagte Stickelberger der "Badischen Zeitung Online".

Die Landesregierung hat vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf zu einem Ausstieg aus der Finanzierungsvereinbarung vorgestellt. Das Gesetz soll nach Vorstellung der Regierung im Landtag scheitern und so zu einer Volksabstimmung gebracht werden. Die Opposition wirft der Regierung deshalb Trickserei vor. CDU und FDP halten die Finanzierungsverträge zudem für unkündbar und sehen in der Abstimmung über eine Haushaltsfrage einen Verstoß gegen die Verfassung.

Stickelberger betonte, dass die Einhaltung von Verträgen ein "althergebrachter Rechtsgrundsatz" sei, der grundsätzlich weiter gelte. "Trotzdem können Verträge unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden", fügte er hinzu.