Wasserwerfer im Schlossgarten Foto: dpa

Gegen Vorgesetzte der Wasserwerfer-Besatzungen beim missglückten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am sogenannten Schwarzen Donnerstag vor knapp drei Jahren hat das Stuttgarter Amtsgericht nun die ersten Strafbefehle erlassen.

Stuttgart - Gegen Vorgesetzte der Wasserwerfer-Besatzungen beim missglückten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner am sogenannten Schwarzen Donnerstag vor knapp drei Jahren hat das Stuttgarter Amtsgericht nun die ersten Strafbefehle erlassen. Für den Staffelführer sowie einen der Kommandanten gab es sieben Monate Haft auf Bewährung, ein weiterer Kommandant soll eine Geldstrafe zu 120 Tagessätzen bezahlen. Gegen einen Rohrführer wurde das Verfahren gegen Geldauflagen eingestellt.

Damit ist die juristische Aufarbeitung des missglückten Polizeieinsatzes am 30. September 2010 im Schlossgarten freilich nicht beendet. Denn sowohl der Staffelführer als auch der Kommandant, der die Geldstrafe bezahlen soll, haben Einspruch gegen die Entscheidung des Amtsgerichts eingelegt. Der Kommandant des Wasserwerfers mit den meisten Verletzten hat dagegen die Strafe akzeptiert. Laut Amtsgericht ist die Einspruchsfrist am Freitag abgelaufen.

Nach dem derzeitigen Stand dürfte es damit zu einer öffentlichen Verhandlung beim Amtsgericht kommen. „Ich hätte den Beschuldigten eher empfohlen, sich die Hauptverhandlung zu ersparen“, so Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann, der mehrere Verletzte, unter anderem den nahezu erblindeten Dietrich Wagner, juristisch vertritt. Er sieht einer Nebenklagevertretung entgegen. „Angesichts der Vorgehensweise und der schweren Folgen sind das eher milde Urteile“, so Mann über die Entscheidungen des Amtsgerichts.

Die Strafbefehle waren im März dieses Jahres von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung im Amt beantragt worden. Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen – die Auswertung des Funkverkehrs, der Einsatzprotokolle, der Videos und der Zeugen aussagen.

Mindestens neun Demonstranten waren von den Wasserstrahlen am Kopf getroffen und erheblich verletzt worden. „Aus den Zeugenaussagen ergibt sich, dass dass da auch andere noch erheblich gegen Dienstvorschriften verstoßen haben“, sagt Rechtsanwalt Mann. Für ihn ist der Staffelführer der Biberacher Bereitschaftspolizei der klare Verantwortliche, der bei den Verstößen gegen die Einsatzregeln „sofort hätte eingreifen müssen“. Bleibt dieser bei seinem Einspruch, wird auch seine Rolle im Gerichtssaal beleuchtet werden.

Gegen zwei verantwortliche Polizeiführer ist ebenfalls im März von der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung im Amt Anklage erhoben worden. Die beiden 40 und 47 Jahre alten Angeschuldigten sollen als Einsatzabschnittsleiter ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben, indem sie nicht eingriffen, als der Einsatz aus dem Ruder lief und die Wasserstöße gegen die Kopfpartien der Demonstranten gerichtet wurden.

Wann sie sich vor Gericht verantworten müssen, steht noch nicht fest. In Justizkreisen ist zu hören, dass die Hauptverhandlung am Landgericht gegen die Polizeiführer frühestens im Januar 2014 beginnt.