Blockade am Stuttgarter Hauptbahnhof Foto: dpa

Zwei Stuttgart-21-Gegner klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land. Einer davon ist Stadtrat Thomas Adler (Linke). Die beiden Männer fühlten sich bei einer Protestveranstaltung ungerecht von der Polizei behandelt.

Stuttgart - Film ab, Januar 2011: Videos der Polizei dokumentierten am Donnerstag im Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart einen Polizeieinsatz am Nordausgang des Hauptbahnhofs, wo sich Stuttgart-21-Gegner zu einem sogenannten Blockadefrühstück zusammengefunden hatten. Darunter: Stadtrat Thomas Adler (Linke). Er und ein weiterer Kläger wollen, dass das VG den Polizeieinsatz als rechtswidrig einstuft.

„Wir wurden eingekesselt“, sagen die Kläger, „mussten uns ausweisen und dann hat uns die Polizei einen Platzverweis erteilt.“ Nicht rechtens sei dabei, dass es keine ordnungsgemäße Versammlungsauflösung gegeben habe, die den 50 Demonstranten ermöglicht hätte, dem Einkesseln zu entgehen. „Versammlungsrecht geht prinzipiell über Strafprozessrecht“, erklärt der Richter.

Mit dem Platzverweis habe die Polizei Strafprozessrecht angewandt. Die Beklagtenseite, das Land, sieht die Rechtsprioritäten in diesem Fall nicht gegeben. „Vordergründig ging es den Demonstranten nicht um eine politische Stellungnahme gegen Stuttgart 21, sondern darum, konkret Baufahrzeuge zu stören.“ Die Kläger sehen das naturgemäß genau andersherum.

Das Gericht wird das Urteil am Freitag verkünden. Dieses wird zwar straf- wie zivilrechtlich keine Sanktionen für die am Einsatz beteiligten Polizisten haben, könnte aber als Wink für den zukünftigen Umgang mit Demonstranten wirken.