Stuttgart - Das illegale Zeltlager im Schlossgarten muss bis 12.Januar 2012 aufgelöst werden. Andernfalls droht den campierenden S-21-Gegnern die kostenpflichtige Räumung. Die Polizei will sich aber noch nicht auf einen konkreten Termin für die Zwangsmaßnahme festlegen.
Die Bauarbeiten fürStuttgart 21, die im Januar 2012 auf den Schlossgarten ausgedehnt werden sollen, werfen ihren Schatten voraus: Alle Personen, die im Mittleren Schlossgarten zwischen Biergarten, Wullestaffel und Abgang zur Klett-Passage ihre Zelte aufgeschlagen haben, müssen den Bereich "unverzüglich" - und bis spätestens 8 Uhr morgens am 12.Januar 2012 - mit allen Habseligkeiten verlassen. So steht es in der Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart, die am heutigen Donnerstag veröffentlicht wird.
"Aufenthalts- und Betretungsverbot"
Wer den Park nicht fristgerecht räumt, muss damit rechnen, dass "alle campingartigen Behausungen und Baumhäuser" sowie Tische, Liegen, Schlafsäcke, Kochutensilien und auch persönliche Gegenstände von Stadt und Polizei entfernt oder auch beschlagnahmt werden. Die Kosten der Räumungsaktion könnten "im Einzelfall" bis zu 5000 Euro erreichen und den Verursachern in Rechnung gestellt werden.
Am 12.Januar tritt außerdem ein "Aufenthalts- und Betretungsverbot" in Kraft, das den kompletten Mittleren Schlossgarten zwischen Schiller-, Willy-Brandt- und Wolframstraße umfasst. Sowie dort ein Polizeieinsatz angekündigt ist oder beginnt, müssen alle Menschen diesen Bereich "unverzüglich verlassen". Ausnahmeregelungen gelten für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, berechtigte Beamte von Stadt und Land sowie für die Bauarbeiter, die im Park das Baufeld für den Tiefbahnhof einrichten sollen.
Verwaltungsakt transparent gestalten
"Wir wollen den Verwaltungsakt, der die rechtliche Voraussetzung für die Räumung des Zeltlagers schafft und allen Beteiligten Rechtssicherheit bietet, so transparent wie möglich gestalten", betont am Mittwoch Markus Vogt, Pressesprecher der Stadt Stuttgart. Der förmliche Akt sei notwendig, damit die Polizei handeln könne. Damit werde aber "kein Automatismus" eingeleitet zur Räumung oder zum Beginn der Fällungen und Verpflanzungen der 180 Bäume, die auf dem Baufeld weichen müssen, erklärt Vogt.
Auch die Polizei betont, dass mit dem 12.Januar kein fixes Datum für den erwarteten Großeinsatz im Park gesetzt werde. "Wir orientieren unsere Maßnahmen allein am Baufortschritt der Deutschen Bahn", sagt Polizeipressesprecher Stefan Keilbach. Sprich: Der Park wird erst geräumt, wenn die Baumarbeiten konkret beginnen sollen. Das wird - nach jetzigem Stand - frühestens Mitte Januar der Fall sein. Etwas früher dürfte allerdings der Abriss des Südflügels am alten Hauptbahnhof beginnen - wobei ebenfalls deutliche Proteste von S-21-Gegnern erwartet werden.