S-21-Gegner vor dem Bahnhof Foto: Max Kovalenko

Auch nach Niederlage eines Klägers vor Mannheimer Verwaltungsgerichtshof wollen S-21-Gegner weiter den Rechtsweg beschreiten.

Stuttgart - Die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 wollen auch nach der Niederlage eines Klägers vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim weiter den Rechtsweg beschreiten.

Der VGH hatte am 13. August den Eilantrag eines Wohnungseigentümers aus der Sängerstraße gegen den für S 21 nötigen Hausabriss abgelehnt und die Baugenehmigung für den Tiefbahnhof bestätigt. „Wir kämpfen weiter für das Grundrecht auf Eigentum“, sagt Eisenhart von Loeper, einer der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21.

Bei der Montagsdemonstration gegen S 21 informierte das Bündnis über die Anhörungsrüge, die der vom Bündnis unterstützte Wohnungsbesitzer beim VGH gegen die Klageabweisung erhoben hat. Das Gericht habe „zahlreiche Argumente des Klägers übergangen“, so von Loeper, und müsse das Verfahren nun entweder fortführen oder aber sich selbst korrigieren. Die Gegner des Tiefbahnhofs wollen mit der juristischen Initiative letztlich erreichen, dass die finanzielle Beteiligung des Landes an Stuttgart 21 vom Bundesverfassungsgericht geprüft wird. Das Land zahlt an dem bis 4,5 Milliarden Euro finanzierten Projekt bis zu 931 Millionen Euro. Die Mischfinanzierung widerspreche dem Grundgesetz, und der Beitrag des Landes gehe weit über dessen Aufgabenanteil hinaus, argumentieren die Gegner.