Anfang Juli haben Projektgegner in der Sitzung des Gemeinderates für das Bürgerbegehren protestiert Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 wollen ihr vom Gemeinderat abgelehntes Bürgerbegehren vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen. Der Anwalt Eisenhart von Loeper, einer der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21, hat bei Gericht einen Eilantrag eingereicht.

Stuttgart - Der Gemeinderat hatte das Bürgerbegehren „Storno“, mit dem die Gegner die Stadt zum Ausstieg aus den Stuttgart-21-Finanzierungsverträgen auffordern, abgelehnt. Die Gegner argumentieren, dass die Geschäftsgrundlage für die Finanzierung mit der von der Bahn Anfang 2013 eingeräumten Kostenexplosion von 4,5 auf 6,5 Milliarden Euro entfallen sei.

Inzwischen könne nachgewiesen werden, dass die Kostenentwicklung den Bahn-Vorständen Rüdiger Grube und Volker Kefer lange vor der Entscheidung des Bahn-Aufsichtsrates 2013 bekannt gewesen sei. Daher müsse die Bahn für die verschwiegenen Mehrkosten haften.

Das Gericht soll aus Sicht der Gegner feststellen, dass nicht die S-21-Finanzierungspartner, sondern allein die Bahn hafte und das Storno-Bürgerbegehren zulässig sei. Sollte der Eilantrag abgelehnt werden, wollen die Gegner eine Klage mit dem gleichen Ziel einreichen. Der Gemeinderat hatte die Forderung mit der Stimme von OB Fritz Kuhn (Grüne) abgelehnt. Unter anderem, weil das Begehren zu spät komme.