Anhörung zum Filderbahnhof ist am Dienstagabend zu Ende gegangen Foto: Leif Piechowski

Die S-21-Kritiker wollten weiter diskutieren. Doch das Regierungspräsidium (RP) hat in der Erörterung zum Flughafenbahnhof die Argumente als ausgetauscht betrachtet und die Anhörung nach elf Tagen beendet. Insgesamt hatte es 5500 Einwendungen zum Flughafenbahnhof gegeben.

Leinfelden-Echterdingen - Je länger ein Erörterungstag, desto hitziger die Atmosphäre. Wie zum Wochenanfang wurde auch am Dienstag die Stimmungslage der Teilnehmer an der Erörterungsverhandlung zum Flughafenbahnhof zusehends gereizter. „Wir sind der Meinung, es ist genug“, rief Gertrud Bühler vom RP in den großen Saal der Filderhalle. Der Vorsitzenden der Erörterungsverhandlung zum Flughafenbahnhof blieb nichts anderes übrig als zu rufen. Denn die Debatte drehte sich eine halbe Stunde lang nur noch mittelbar um Inhaltliches, Sachlichkeit war längst auf der Strecke geblieben.

Christoph Engelhardt, den der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) als Experten aufgeboten hatte, regte am späten Nachmittag wortreich eine Verlängerung der Erörterung an. Es bestehe noch „erheblicher Erörterungsbedarf“, da nur Bruchteile der Themen zur Rechtfertigung von Stuttgart 21 besprochen worden seien. Das Thema Planrechtfertigung ist üblicherweise Bestandteil einer öffentlichen Anhörung. Engelhardt hatte ursprünglich alle auf 106 Seiten zusammengefassten 213 Anträge mündlich besprechen wollen. In seinem Papier bezieht er sich ausschließlich auf die Leistungsfähigkeit der neuen unterirdischen Zugstation, die sich – deshalb war sein Vortrag zugelassen – auch auf die Filder und den Flughafenbahnhof auswirkt.

Das Regierungspräsidium als Anhörungsbehörde hatte elf Tage für die öffentliche Diskussion zwischen der Bahn und Plankritikern angesetzt – versehen mit einer Option für zwei weitere Tage. Am Dienstag, dem elften Tag, folgten nach Engelhardts Einlassung mehrere Anträge, die Erörterung am Mittwoch und falls nötig am Donnerstag fortzuführen. Diesem Wunsch wollten Gertrud Bühler und Co-Verhandlungsleiter Michael Trippen nicht folgen. Aus deren „subjektiver Einschätzung“ heraus würden bei einer Verlängerung lediglich bekannte Argumente ausgetauscht. Peter Schütz, Anwalt im Auftrag der Bahn, teilte die Ansicht: „Es besteht keine rechtliche Notwendigkeit, die Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs bis in die letzte Verästelung zu besprechen.“

Trotz der zuletzt bisweilen ausufernden Debatte wertet Gertrud Bühler die Erörterung als „vollen Erfolg, die Verhandlung verlief zumeist in einer konstruktiven Atmosphäre auf hohem sachlichen Niveau.“ Die Bahn als Vorhabenträgerin und die Einwender gegen das Projekt hätten sich hart in der Sache aber fair auseinandergesetzt. Steffen Siegel von der Schutzgemeinschaft Filder empfand die Erörterung dagegen „in höchstem Maße unbefriedigend“. Fragen habe die Bahn „nicht, falsch oder bewusst falsch beantwortet“. Die eigenen Experten seien jenen der Bahn ebenbürtig gewesen.

Für Gertrud Bühler hat die Diskussion vor allem an den Tagen in der Landesmesse „faktische Ergebnisse geliefert“. Tatsächlich hat die Bahn zugesagt, sich auf den Fildern nochmals dem Thema Lärm zu widmen „und zusätzliche Gutachten einreichen“, so Bühler. Überdies wird die Technische Uni Dresden ihr Gutachten im Auftrag der Stadt Leinfelden-Echterdingen mit aktuellen Daten der Bahn überarbeiten. Die Verkehrswissenschaftler hatten der Bahn unter anderem bescheinigt, deren Planung verhindere einen Ausbau der S-Bahn.

Am Dienstag streifte die Anhörung den Filderabschnitt lediglich. Vor 250 Zuhörern ging es zumeist um den Stresstest zum Tiefbahnhof von 2011. S-21-Kritiker Engelhardt bemängelte, dass für den bestehenden Kopfbahnhof keine vergleichbare Untersuchung angestellt worden sei. Im Kern sagt die Bahn, dass im Tiefbahnhof in Hauptverkehrszeit zwischen 7 und 8 Uhr 49 Züge fahren können. Die Kritiker bezweifeln das und halten im Kopfbahnhof 50 Züge für möglich.

Aufgerufen wurde auch das Thema Abschüssigkeit der Bahnsteiggleise in Längsrichtung. Der frühere Bahningenieur Sven Andersen wirft dem Verkehrskonzern in einem fast zweistündigen Vortrag vor, mit 15 Promille Gefälle den seiner Ansicht nach erlaubten Wert von 2,5 Promille erheblich zu überschreiten. „Ich stelle das Ansehen eines jeden Eisenbahningenieurs in Frage, der 15 Promille Gefälle plant“, erklärte Andersen und verwies auf Züge im Kölner Hauptbahnhof, die weitergerollt seien. Die Debatte förderte jedoch zu Tage, dass es sich bei den 2,5 Promille nicht um einen Muss- sondern um einen Soll-Wert handelt. Verhandlungsleiter Trippen erwähnte dazu ein weiteres Gutachten der TU Dresden aus dem Jahr 2011. Ergebnis: Das geplante Gefälle im Tiefbahnhof ist regelkonform. Darauf Andersen: „Das Gutachten kenne ich nicht.“