So wie in dieser Montage dargestellt, soll die geplante Wasserleitung an der Sängerstaffel in Stuttgart-Mitte verlaufen. Foto: Fotomontage Deutsche Bahn AG

Der Umweltverband BUND will die S21-Arbeiten mit Hilfe des Verwaltungsgerichts stoppen.  

Stuttgart - Beim Versuch, die Arbeiten für Stuttgart21 zu stoppen, setzt der Umweltverband BUND auf das Verwaltungsgericht. Am Dienstag hat er dort beantragt, das Eisenbahn-Bundesesamt zur Untersagung aller weiteren Baumaßnahmen zu verpflichten. Eine aufschiebende Wirkung hat der Antrag allerdings nicht.

Verwaltungsrichter werden jetzt entscheiden müssen, ob die Deutsche Bahn AG im Mittleren Schlossgarten für den geplanten Tiefbahnhof weiterbauen darf - oder ob erst ein neues Genehmigungsverfahren nötig ist, weil die Bahn ihre Pläne für das Grundwasser-Management auf der Bahnhofsbaustelle änderte und plötzlich bis zu 6,8 statt drei Millionen Kubikmeter Grundwasser abpumpen will, um die Baustelle trocken zu halten.

Keine aufschiebende Wirkung

Der BUND für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Baden-Württemberg hält ein neues Genehmigungsverfahren für notwendig und reichte am Dienstag beim Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart einen 26-seitigen Antrag auf einstweilige Anordnung ein. Die Zielrichtung: Das Verwaltungsgericht solle das Eisenbahn-Bundesesamt (EBA) als Genehmigungsbehörde verpflichten, weitere Baumaßnahmen für S21 mit sofortiger Wirkung zu untersagen, nicht nur die Arbeiten für das Grundwasser-Management.

Zumindest bis auf Weiteres wird der Antrag die Arbeiten aber nicht verhindern können. Er habe keine aufschiebende Wirkung, erklärte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Stuttgart am Dienstag auf Anfrage.

Bisher ist sogar noch unklar, ob das Verwaltungsgericht Stuttgart sich überhaupt für zuständig hält. Die Zentrale der Genehmigungsbehörde, die nach dem sogenannten Planfeststellungsverfahren grünes Licht für die Arbeiten zur Grundwasserbehandlung gegeben hatte, hat ihren Sitz nicht in Stuttgart, sondern in Bonn. Das EBA und die DB Netz AG haben bis Freitag die Möglichkeit, zur Frage der Zuständigkeit Stellung zu nehmen. Bis zu einer inhaltlichen Entscheidung über den Antrag könnten sogar vier Wochen vergehen.

Sind Bäume und Gebäude gefährdet?

Das befürchtete BUND-Landesgeschäftsführer Berthold Frieß am Dienstag. So lange könne die Bahn mangels aufschiebender Wirkung des Antrags weiterbauen. Das Gericht habe in der Frage der Eilbedürftigkeit einen großen Ermessensspielraum. Beim Verband hoffe man aber, dass die Richter unter dem Eindruck der neuen Zuspitzung im Bahnhofsstreit zügig handeln.

Der Streit darüber, ob die Bahn AG eine neue Genehmigung braucht, dauert unvermindert an. So lange das Abpumpen der doppelten Grundwassermenge nicht genehmigt sei, seien die Bauarbeiten rechtswidrig, erklärte der Umweltverband zur Begründung seines Antrags. Die Neuerung beim Grundwassermanagement habe erheblichen Einfluss auf die Gesamtabwägung des Vorhabens und berühre somit die Grundzüge der gesamten Planung von Stuttgart21, äußerte Sylvia Pilarsky-Grosch, Rechtsanwältin und BUND-Rechtsreferentin. Werde auf ein neues Genehmigungsverfahren verzichtet, würde gegen das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung verstoßen. Die gesetzlich verbrieften Beteiligungsrechte des Umweltverbandes würden unterlaufen.

Sind Bäume und Gebäude gefährdet?

Wenn mehr Grundwasser abgepumpt werde, könnte sich der Grundwasserspiegel weiter absenken. Bäume könnten gefährdet und die Standfestigkeit von Gebäuden beeinträchtigt werden, erklärte BUND-Geschäftsführer Frieß. Die Planänderung werfe die Frage auf, wie richtig die Computerberechnungen noch seien, mit denen früher die Folgen des Abpumpens vorhergesagt wurden. Auch Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat der Bahn schon vorgeworfen, trotz fehlender Genehmigungen an S21 weiterzubauen und Aufträge vergeben zu wollen. Die Bahn-Verantwortlichen stellen sich auf den Standpunkt, dass für die vermehrte Entnahme von Grundwasser kein neues Genehmigungsverfahren nötig sei.

Ein Zusammenschluss von "Juristen für Stuttgart 21" widersprach dem BUND am Dienstag ebenfalls. Die Grundwasserentnahme sei ein selbstständiges Element und führe neben der Planfeststellung ein rechtliches Eigenleben, teilten 65 Juristen mit. Das Landesumweltministerium habe zur Frage eines neuen Genehmigungsverfahrens ein Gutachten eingeholt. Allein zuständig dafür sei aber das EBA. Daher verschwende das Ministerium Steuergelder.

Stuttgarts OB Wolfgang Schuster nahm am Dienstag nicht zum Streit über die Genehmigungsbedürftigkeit der geänderten Pläne Stellung. Er äußerte sich lediglich zu Ausschreitungen bei Demonstrationen an der Baustelle. Vor Tagen hatten Schuster und Umweltbürgermeister Matthias Hahn (SPD) aber moniert, die Stadtverwaltung könne in ihrer Eigenschaft als Untere Wasserbehörde gegenüber dem EBA keine Stellung nehmen zu der gewünschten Änderung. Wesentliche Unterlagen würden fehlen. Man vermisse Nachweise, dass die stärkere Grundwasserentnahme sich nicht nachteilig auf die Schüttung der Heil- und Mineralquellen auswirke und dass Gebäudesetzungen und Schäden an Bäumen ausgeschlossen werden könnten. Ein völlig neues Genehmigungsverfahren forderte Schuster aber nicht, bestätigte ein Sprecher.