Der Polizeieinsatz auf der Montagsdemo am 20. Juni. Foto: Beytekin

Die Erstürmung des GWM-Geländes kann für die bisher 14 Beschuldigten teuer werden.

Stuttgart - Die Erstürmung des Grundwassermanagements von Stuttgart-21-Gegnern am 20.Juni kann für die bisher 14 Beschuldigten teuer werden. Jedem einzelnen drohen durch zivilrechtliche Forderungen über 70.000 Euro Schadenersatz.

Zerstörte Rohrleitungen, beschädigte Heizkabel und Kabeltrommeln, demolierte Bauzäune und Baufahrzeuge: Auf mehr als eine Million Euro Schaden veranschlagt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft die Folgen der Randale auf der Baustelle des Grundwassermanagements im Mittleren Schlossgarten. Strafrechtlich laufen Ermittlungen wegen des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs. Das Strafmaß sieht hierfür Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.

Auch wer nur Beihilfe leistet, ist dran

Für die bisher ermittelten 14 Verdächtigen dürften zusätzliche zivilrechtliche Forderungen noch folgenschwerer werden. Ihnen drohen gemeinschaftliche Schadenersatzforderungen. Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, dass der Tatbeitrag jedes Einzelnen nachgewiesen wird. Zur Schadenersatzpflicht heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch unter Paragraf 830: "Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat. Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich."

Wird der Schaden von einer Million nachgewiesen, würde das für jeden der bisher 14 Verdächtigen mehr als 70.000 Euro bedeuten. Auch wer nur Beihilfe leistet, ist dran: Laut Urteil des Bundesgerichtshofs von 2004 ist zur Verurteilung kein gemeinsamer Tatplan und keine Mitwirkung des Gehilfen bei der Tatausführung erforderlich: "Ausreichend ist jede bewusste Förderung der fremden Tat", heißt es.

Das bleibt nicht nur Theorie: Staatsanwaltssprecherin Claudia Krauth bestätigte, dass mindestens eine geschädigte Firma Strafantrag gestellt habe. Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte ein Firmensprecher, dass das Unternehmen ein Interesse verfolge, den Schaden von den Verursachern ersetzt zu bekommen. Jedoch wolle man sich öffentlich nicht näher dazu äußern, die Stimmung sei aufgeheizt genug: "Die Mitarbeiter werden auf das Übelste beschimpft."

"Viele sind sich dem Risiko nicht bewusst"

Dabei bleibt es nicht bei verbalen Angriffen. Wie die Polizei mitteilte, ist in der Nacht zum Freitag gegen Mitternacht ein 52-jähriger Bauleiter daran gehindert worden, mit seinem privaten Pkw aus der Baustelle am Grundwassermanagement auszufahren. Nach bisherigen Ermittlungen soll der Mitarbeiter ausgestiegen sein, um die Blockierer zur Rede zu stellen. Dabei sei der Betroffene von einem 47-Jährigen und einem weiteren Unbekannten angegriffen und zu Boden geworfen worden.

Welche konkreten Summen bei den Schadenersatzforderungen auf die Beteiligten der Baustellen-Besetzung vom 20.Juni zukommen, ist noch unklar. Schließlich geht es nicht nur um materielle Schäden, wie ein Urteil des Landgerichts Aachen aus dem Jahr 2006 zeigt. Aktivisten hatten auf einem Braunkohletagebau einen Bagger knapp vier Tage besetzt und mit Farbe bestrichen, um auf die schädliche Wirkung von Kohle auf das Klima hinzuweisen. Für die Aktion wurden die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 71643,71 Euro plus Zinsen verurteilt. Eingerechnet waren Lohnkosten der Mitarbeiter, der Einsatz technischer Geräte zur Absicherung, Kosten für eine Sicherheitsfirma, Produktionsausfall durch Sonderschichten an Sonntagen.

Forderungen bleiben ein Leben lang erhalten

"Viele sind sich offenbar des hohen Risikos zivilrechtlicher Verfolgung nicht bewusst", sagt ein Fachanwalt. In solchen Fällen könne man sich nicht einmal in die private Insolvenz retten und auf eine Restschuldbefreiung nach sechs Jahren hoffen. Bei einer "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" bleiben dem Schuldner laut Insolvenzordnung die Forderungen ein Leben lang erhalten.

Derweil sind die Sitzblockaden der S-21-Gegner am Freitag mit prominenter Unterstützung fortgesetzt worden. Unter den 250 bis 400 Aktivisten, die sowohl vor der Grundwasseranlage am Südflügel als auch der Baustelle am Nordausgang protestierten, waren unter anderem Schauspieler Walter Sittler und Regisseur Volker Lösch. "Eine rationale Auseinandersetzung mit Argumenten gegen Stuttgart21 findet nicht mehr statt", sagte der Berliner Politikwissenschaftler Peter Grottian, "daher setzen wir auf massenhaften zivilen Ungehorsam."