Wasserstöße in Kopfhöhe statt Wasserregen auf die Demonstranten – deshalb stehen zwei Polizisten ab Dienstag vor Gericht. Foto: dpa

Knapp vier Jahre nach der gewaltsamen Räumung des Stuttgarter Schlossgartens müssen sich zwei Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt vor dem Landgericht verantworten.

STUTTGART - Am 30. September 2010 hat der Streit um das Milliardenprojekt Stuttgart 21 sein hässliches Gesicht gezeigt. Der sogenannte Schwarze Donnerstag steht für hundertfaches Fehlverhalten von Demonstranten und für das Versagen der Polizei.

„Die in der Anklage erhobenen Vorwürfe belasten mich sehr. Ich weise sie entschieden von mir“, hatte einer der beiden Polizeibeamten nach Anklageerhebung in einem Interview mit unserer Zeitung gesagt. „Der Vorwurf ist unbegründet“, ergänzte sein ebenfalls angeklagter Kollege.

Die heute 48 und 41 Jahre alten Beamten, die am 30. September 2010 als Einsatzabschnittsleiter im Stuttgarter Schlossgarten eingesetzt waren, sollen mit dafür verantwortlich sein, dass bei dem verpatzten Einsatz rund 180 S-21-Gegner zum Teil schwer verletzt wurden. Gegen diesen Vorwurf werden sich die Angeklagten vor der 18. Strafkammer nach Kräften zur Wehr setzen. Die Polizei beklagte 35 verletzte Beamte.

Parallel zu dem mit Spannung erwarteten Strafprozess läuft derzeit im baden-württembergischen Landtag der zweite Untersuchungsausschuss zum Schwarzen Donnerstag. Der Ausschuss soll klären, ob die damalige Landesregierung, oder konkreter Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU), Einfluss auf das harte Vorgehen der Polizei genommen hatte. Der erste Ausschuss hatte kein klares Ergebnis gebracht. SPD und Grüne hatten Mappus für das massive Vorgehen der Polizei verantwortlich gemacht. Die damalige CDU/FDP-Koalition war zum gegenteiligen Ergebnis gekommen.

Rückblende: Am Donnerstag, dem 30.  September 2010, sollten um 10 Uhr starke Polizeikräfte im Schlossgarten eine 475 Meter lange Absperrung aufbauen, damit die Bahn für den geplanten Tiefbahnhof 25 Bäume fällen konnte. Eigentlich war die aufwendige Aktion für den Nachmittag geplant gewesen. Dies war jedoch durchgesickert – also 10 Uhr, um den Überraschungseffekt auszunutzen. Der Plan, die Parkfläche hinter dem Zentralen Omnibusbahnhof abzuriegeln, um anstürmende Demonstranten fernhalten zu können, ging gründlich schief.

Als die Polizei zur Tat schreiten wollte, waren die S-21-Gegner, tausendfach alarmiert durch Handy-SMS und Twitter, schon längst da.

Die erste Nachricht der Demonstranten machte um 10.25 Uhr die Runde, der erste Block der Einsatzhundertschaft aus Böblingen traf erst um 10.40 Uhr aus südlicher Richtung im Schlossgarten ein. Zu dieser Zeit irrte die Verstärkung aus Bayern noch auf der Autobahn umher. „Die haben Stuttgart nicht gefunden“, so ein Stuttgarter Kriminalbeamter teils bitter, teils süffisant. Die Logistik der Polizei hatte versagt.

Eine weitere, folgenreiche Fehleinschätzung der für den Einsatz Verantwortlichen: An jenem Vormittag hielten sich rund 800 Schüler zu einer angemeldeten Demonstration für bessere Bildung an der nahe dem Bahnhof gelegenen Lautenschlagerstraße auf. „Unproblematisch“, glaubte man bei der Polizei. Doch noch ehe die Einsatzkräfte aus Bayern den Schlossgarten gefunden hatten, tummelten sich dort ungezählte Schüler. Um 11.53 Uhr gab der damalige Polizeipräsident Siegfried Stumpf seinen Abschnittsleitern grünes Licht, unmittelbaren Zwang anzuwenden. Um 12.18 Uhr wurden Pfefferspray und Schlagstöcke gezückt, um 12.48 Uhr trat der erste Wasserwerfer in Aktion. Die katastrophalen Folgen: mehrere Dutzend verletzte Polizeibeamte, 184 verletzte Demonstranten, einige davon schwer. In der Anklage gegen die zwei Beamten ist von Personen die Rede, die sich mehreren Augenoperationen haben unterziehen müssen, von schweren Mund- und Rachenverletzungen, von einer Augenbodenfraktur und von in der Folge massiv geminderter Sehkraft. Das Foto des Rentners Dietrich Wagner und seinen von einem Wasserstrahl blutig geschossenen Augen ging um die Welt und wurde zum Symbol des Schwarzen Donnerstag.

Bis zuletzt hatte Polizeipräsident Stumpf darauf beharrt, die Planung des Einsatzes sei richtig gewesen. Es habe lediglich Mängel in der Ausführung gegeben. Nach der Landtagswahl, bei der die schwarz-gelbe Regierungskoalition und Ministerpräsident Stefan Mappus abgewählt worden waren, stand Stumpf schließlich allein da. Der 60-Jährige ließ sich im April 2011 aus „gesundheitlichen Gründen“ in den Ruhestand versetzen.

Wessen sollen sich nun die zwei 41 und 48 Jahre alten Polizisten am 30. September 2010 schuldig gemacht haben? Auf ein Verfahren gegen ihren Ex-Chef Stumpf hatte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft nach eingehender Prüfung im Dezember 2011 verzichtet. Laut Anklage seien die zwei Beamten bei der Räumung und Absperrung des Schlossgartens faktisch gleichberechtigte Einsatzabschnittsleiter gewesen. Sie sollen, so die Staatsanwaltschaft, die Anweisung der Einsatzleitung, gegen die Demonstranten lediglich Wasserregen einzusetzen, nicht an den Staffelführer der Wasserwerfer weitergegeben haben. Die Besatzungen der Wasserwerfer schossen Wasserstrahlen in Kopfhöhe ab – mit den bekannten Folgen.

Dadurch hätten die zwei Einsatzabschnittsleiter ihre Sorgfaltspflicht verletzt und sich der fahrlässigen Körperverletzung im Amt schuldig gemacht. Konkret werden den zwei Beamten fünf Situationen zu Last gelegt, in denen sie den „sorgfaltswidrigen Einsatz von Wasserwerfern“ zugelassen hätten und in denen insgesamt neun Personen Verletzungen erlitten haben sollen, rechnet die Anklagebehörde vor.

Der Prozess vor der 18. Strafkammer ist mit 30 Verhandlungstagen derzeit bis 22. Dezember dieses Jahres terminiert. Bisher sind 34 Zeugen geladen, unter anderem Ex-Polizeipräsident Stumpf. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die vier Verteidiger und die fünf Nebenkläger weitere Zeugen hören wollen. So hat Rechtsanwalt Frank-Ulrich Mann, der Dietrich Wagner vertritt, angekündigt, Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus hören zu wollen. Dass die Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Manuela Haußmann dem folgt, darf allerdings bezweifelt werden.

Denn die Frage, ob das harte Vorgehen der Polizei von der Politik diktiert worden war, ist für den Strafprozess gegen die zwei Polizeibeamten nicht relevant. Es geht allein um die Verantwortlichkeit der Angeklagten.

Das sieht im Untersuchungsausschuss ganz anders aus. Dort soll der ehemalige Stuttgarter Polizeichef Stumpf Mitte Juli dieses Jahres als Zeuge gehört werden. Es heißt, Stumpf habe den Ex-Ministerpräsidenten am 10. September 2010 bei einer Polizeibesprechung mit den Worten zitiert: „Bringen Sie den Bagger rein. Wenn Sie nicht wollen, hole ich eine Polizei aus einem anderen Bundesland.“ Das soll Mappus im Zusammenhang mit dem damals anstehenden Teilabriss des Stuttgarter Hauptbahnhofs gesagt haben. Bisher gibt es keinen belastbaren Beweis dafür, dass Mappus Druck auf die Polizeiführung in Sachen Stuttgart 21 ausgeübt hat.