Drei Gerichte befassen sich mit Gegnern des umstrittenen Bahnprojekts Stuttgart 21 – Ein Beamter will Schmerzensgeld erstreiten. Hier die Fotos aus ... Foto: dpa

Drei Gerichte befassen sich mit Gegnern von S21 - ein Beamter will Schmerzensgeld erstreiten.

Stuttgart - Das Milliardenprojekt Stuttgart 21 erhitzt nach wie vor nicht nur die Gemüter, es beschäftigt auch weiterhin die Stuttgarter Gerichte auf allen Ebenen.

Derzeit stehen vier Männer und eine Frau vor dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung im Anschluss an die Montagsdemonstration am 20. Juni 2011 vor.

Damals hatten mehrere Hundert Demonstranten den Bauzaun um das Grundwassermanagement im Schlossgarten niedergetreten und waren auf das Gelände gestürmt. Bei der Aktion wurde ein Sachschaden von rund 97 000 Euro an Baufahrzeugen und Materialien angerichtet. Im Zuge der Erstürmung soll ein in Zivil gekleideter Polizeihauptmeister geschlagen und gejagt worden sein. „Ich habe mich wie ein gehetztes Tier gefühlt“, so der Beamte, der den Mann, der ihm ins Gesicht geschlagen haben soll, eindeutig identifiziert hat.

Jetzt trat ein Polizist vor der 4. Strafkammer in den Zeugenstand, der als Abschnittsführer an jenem Abend eingesetzt war. Der Beamte kennt sich aus mit den Montagsdemos und kennt viele Aktivisten persönlich. „Ich hatte schon so ein komisches Bauchgefühl an dem Abend“, sagt der erfahrene Polizist. Es habe eine aggressive Grundstimmung geherrscht. Er sei mit einem Kollegen auf die Baustelle gegangen, nachdem der Zaun schon niedergetreten worden war.

Zeuge: „Da war eine ziemliche Aggression gegen die Uniform“

Sie seien als „Arschlöcher“ beleidigt und herumgestoßen worden. „Haut ab, Bullenpack“, hätten sie sich anhören müssen. „Da war eine ziemliche Aggression gegen die Uniform“, so der Zeuge.

Als er dann am nächsten Tag vonseiten der Parkschützer von einer „gelösten Feierabendstimmung“ gelesen habe, sei er schon sehr verwundert gewesen. Von dem Vorfall mit dem geschlagenen Kollegen habe er allerdings nur über Funk mitbekommen.

In einem Parallelprozess will ein Polizeibeamter Schmerzensgeld von einem Demonstranten erstreiten. Wieder geht es um die Stürmung des Grundwassermanagements am 20. Juni 2011. Der Polizist hatte ein Knalltrauma erlitten, weil in seiner Nähe ein Böller gezündet worden war. Beschuldigt wird ein Rentner aus dem Sommerrain. Er bestreitet, den Böller gezündet zu haben. Das Amtsgericht hatte die Klage des Polizisten abgewiesen, jetzt befasst sich das Landgericht in der Berufung mit dem Fall.

Auch das Oberlandesgericht wird am 3. April in Sachen S 21 aktiv. Dort geht es um den ehemaligen Sprecher des Aktionsbündnisses gegen S 21, Gangolf Stocker. Er war am Amtsgericht wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt, dann vom Landgericht freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.