Der 31-jährige Fritz Mielert gehört zu den führenden Köpfen der Anti-Stuttgart-21-Bewegung "Parkschützer" Foto: dpa

Unangemeldete Demo: Gegen Parkschützer Fritz Mielert ist eine Verwarnung verhängt worden.

Stuttgart - Angeklagt war eine Lappalie. Dennoch taugt die Verhandlung, die am Donnerstag am Amtsgericht Bad Cannstatt geführt worden ist, als Lehrstück. Denn es ging um die Frage, wie spontan eine Demonstration sein darf, ohne angemeldet werden zu müssen.

Vor Gericht stand einer der führenden Köpfe der Parkschützer, die als schärfste Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 gelten. Fritz Mielert zog am 13. Juli mit etwa 15 weiteren Demonstranten zum Sitz der Baufirma Wolff und Müller in Zuffenhausen. Dort entrollten sie ein Transparent mit der Aufschrift "Bei Abriss Aufstand" und protestierten etwa eine Stunde lang auf dem Bürgersteig gegen die eben bekanntgewordene Entscheidung der Bahn, den Nordflügel des Hauptbahnhofs durch eben jene Baufirma noch im August abreißen zu lassen.

Mielert hat Widerspruch eingelegt

Die Gruppe, die friedlich protestierte, fiel einer Polizeistreife auf. Die erkundigte sich danach, ob die Demonstration angemeldet und wer der Versammlungsleiter sei. Der Parkschützer meldete sich und verneinte. Die Beamten nahmen die Personalien auf und gingen - nicht ohne noch ein Foto vom Transparent gemacht zu haben, das man extra für sie noch mal entrollte, wie einer der Polizisten vor Gericht aussagte.

Kurz darauf bekam Mielert Post vom Staatsanwalt - wegen "Abhaltung verbotener oder nicht angemeldeter Versammlungen oder Aufzüge". Ein Bußgeld war nicht vorgesehen. Mielert legte Widerspruch ein. Das Gericht verhängte jetzt eine Verwarnung und eine Geldstrafe von 450 Euro unter Vorbehalt, die er nur bezahlen muss, wenn er sich innerhalb der nächsten zwei Jahre etwas zuschulden kommen lässt. Sein Anwalt überlegt, in Berufung zu gehen. Er ist der Meinung, es habe sich um eine Spontandemonstration gehandelt, die nicht angemeldet werden muss. Zudem sei sein Mandant kein Versammlungsleiter gewesen.

Gericht und Staatsanwaltschaft sahen das anders. "Das war keine Spontanversammlung am Ort eines Geschehens, sondern eine Eilversammlung. Sie mussten hinfahren und ein Transparent mitnehmen", so die Richterin. Eine Eildemonstration muss kurzfristig, etwa telefonisch, bei Polizei oder Behörden angemeldet werden, eine reguläre Demonstration spätestens zwei Tage vorher. Oberstaatsanwalt Häußler, der sich eigens um den Fall kümmerte, nutzte die Verhandlung denn auch für einen Appell: "Es geht hier nicht um Bestrafung, sondern darum, den Leuten zu zeigen, dass es gerade in der jetzigen Situation Regeln gibt, an die man sich halten muss."