Vor dem Hauptbahnhof dürfen die Montagsdemos nicht mehr stattfinden. Foto: dpa

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit kritisiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu den Montagsdemos. Das Gericht hatte am Freitag entschieden, dass die für den 16. und 23. Dezember vor dem Bahnhof angemeldeten Demos gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 von der Stadt in die Lautenschlagerstraße verlegt werden dürfen.

Stuttgart - Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit kritisiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu den Montagsdemos. Das Gericht hatte am Freitag entschieden, dass die für den 9., 16. und 23. Dezember vor dem Bahnhof angemeldeten Demos gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 von der Stadt in die Lautenschlagerstraße verlegt werden dürfen. Die Organisation der Parkschützer hatte dies abgelehnt und mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zunächst Erfolg gehabt. Der VGH kassierte den Beschluss.

Das Bündnis für Versammlungsfreiheit sieht in der Verlegung der Demos einen „Anschlag auf die Versammlungsfreiheit“. Die Stadt hatte argumentiert, dass durch die Demos lange Staus entstünden und Fahrgäste des Nahverkehrs behindert würden. Mit seiner Entscheidung erhebe das VGH die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit und stelle es über das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Außerdem widerspreche sich der Verwaltungsgerichtshof, denn im Oktober 2010 habe er in gleicher Sache das Gegenteil entschieden, so dass Bündnis.

Bündnissprecher Thomas Trüten weist darauf hin, dass der VGH „regelmäßig jeden Neonazi-Aufmarsch mit ein paar Dutzend Beteiligten genehmigt hat, obwohl dafür ganze Innenstädte komplett abgeriegelt wurden, der Verkehr also vollständig zum Erliegen kam“. Das Bündnis sehe sich angesichts des VGH-Beschlusses in seiner Forderung nach der Vorrangigkeit des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit bestärkt. Die VGH-Entscheidung betrifft nur die Montagsdemos bis zum 23. Dezember. Die Stadt hat den Organisatoren die dauerhafte Verlegung auf den Marktplatz angeboten.