Rund um den Stuttgarter Hauptbahnhof wird kräftig gebaut – doch die Finanzierung droht für die Projektpartner ein Scherbenhaufen zu werden. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

1,3 Milliarden Euro. Das ist die Summe, die zusätzlich auf Stadt, Land und Flughafen zukommen könnte, falls die Bahn sich mit ihrer Stuttgart-21-Klage gegen die Projektpartner durchsetzt.

Stuttgart - 200 Seiten dick ist die Klage, die die Deutsche Bahn im Dezember beim Stuttgarter Verwaltungsgericht eingereicht hat. Sie fordert darin eine angemessene Beteiligung der Projektpartner Land, Stadt, Flughafen und Verband Region an Mehrkosten für das Projekt Stuttgart 21 in Höhe von zwei Milliarden Euro. Die Meinungen über die Erfolgsaussichten gehen weit auseinander. Während die Bahn sich siegessicher zeigt, lehnen die Projektpartner eine zusätzliche Kostenübernahme strikt ab.

Hintergrund ist der Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009. Darin ist die Aufteilung der voraussichtlichen Baukosten in Höhe von 3,076 Milliarden Euro geregelt. Falls es zu Mehrkosten kommt, ist ein Risikopuffer in Höhe von weiteren 1,45 Milliarden Euro verankert. Von diesem Risikotopf, der inzwischen längst nicht mehr ausreicht, übernehmen Land, Stadt und Flughafen knapp 65 Prozent, die Bahn den Rest. Bei noch höheren Kosten greift die sogenannte Sprechklausel, die schlicht besagt, dass die Partner Gespräche führen. Der Bahn-Aufsichtsrat hat 2013 den Finanzierungsrahmen um zwei auf 6,526 Milliarden Euro angehoben – und den Vorstand beauftragt, sich einen Teil des Geldes von den Partnern zurückzuholen.

Beim Verwaltungsgericht ist der Prozess laut einer Sprecherin noch nicht terminiert. Bis es zu einer Verhandlung kommt, könnten noch viele Monate ins Land gehen.Oberbürgermeister Fritz Kuhn hat gegenüber dem Gemeinderat von möglichen Gerichts- und Anwaltskosten in der ersten Instanz in Höhe von 900 000 Euro gesprochen. Die Bahn geht nach Informationen unserer Zeitung sogar von zwei Millionen Euro Gesamtkosten aller Beteiligter pro Instanz aus. Und: Sie sieht ein mögliches Urteil als Grundsatzentscheidung auch für eventuell noch höheren Finanzbedarf.

1,3 Milliarden Euro könnten Stadt und Land zahlen müssen

Sollte das Gericht zur Meinung gelangen, die zwei Milliarden seien so aufzuteilen wie der Risikotopf, könnten enorme Summen auf die öffentlichen Kassen zukommen. Nach diesem Schlüssel müssten die Projektpartner knapp 1,3 Milliarden Euro zusätzlich übernehmen. Auf das Land entfielen demnach etwa 774 Millionen Euro, auf die Stadt 359 und auf den Flughafen 165 Millionen Euro. Nur der Verband Region könnte entsprechend den bisherigen Vereinbarungen ungeschoren davonkommen.

Wenn es nach Experten für Baurecht und Vertragsgestaltung geht, ist die Lage ziemlich eindeutig: Sie räumen der Bahn gute Chancen ein, mit ihrer Klage durchzukommen. „Ich sehe im Vertrag keine Grundlage für die Projektpartner, von den Mehrkosten gar nichts zu übernehmen“, sagt Oliver Hutmacher. Der Rechtsanwalt von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht betont, man müsse trotz der schwammig formulierten Sprechklausel den Gesamtkontext sehen. „Die Vereinbarung nennt sich zwar Finanzierungsvertrag, sie beinhaltet aber auch eine Projektdurchführungsverpflichtung. Offenbar haben alle Beteiligten ein Interesse an der Realisierung und damit auch verbindlich festgelegt, wie viel ihnen das wert ist.“ Daraus könne man die Verpflichtung ableiten, dass auch bei Mehrkosten alle zahlen müssen – am wahrscheinlichsten entsprechend den bisherigen Kostenanteilen. „Für mich bleibt da nur die Frage der Höhe der Beteiligung. Es spricht viel für die ursprüngliche Verteilung, aber die Quote legt im Streitfall letztlich das Gericht nach seinem Ermessen fest. Es geht schlicht um eine Vertragsanpassung“, so Hutmacher.

Außergerichtliche Einigung?

Dass es wirklich zu einem Urteil kommt, glaubt der Pforzheimer Experte aber nicht. „Wenn man alle Instanzen durchziehen wollte, wäre das Projekt bis zum Prozessende längst fertig. Ich vermute, dass es so weit nicht kommt.“ Bevor die Beteiligten teure und langwierige Verhandlungen und Gutachten riskierten, spräche vieles dafür, dass sie sich außergerichtlich einigten. „Natürlich steckt hier viel Taktik und auch politischer Druck dahinter. Aber schon normale Bauprozesse mit größeren Streitigkeiten bei einem Einfamilienhaus können sich bis zu zehn Jahre hinziehen“, so Hutmacher. Er sieht im Vertrag auch keine Schlupflöcher für einzelne Beteiligte mehr, grundsätzlich auszusteigen. Vom gesetzlich geregelten Ausnahmefall einer sogenannten Störung der Geschäftsgrundlage mit dem Ziel der Vertragskündigung habe offenbar keine der Vertragsparteien Gebrauch machen wollen.

Auch für den auf Baurecht spezialisierten Mainzer Rechtsanwalt Axel Wirth ist die Lage eindeutig: „Alles spricht dafür, dass alle Parteien Mehrkosten übernehmen müssen“, sagt der Rechtsprofessor, der bis zum vergangenen Herbst 17 Jahre lang Inhaber des ersten deutschen Universitätslehrstuhls für deutsches und internationales Baurecht an der TU Darmstadt gewesen ist. In gleich mehreren Paragrafen des Finanzierungsvertrags sei deutlich erwähnt, dass alle Projektpartner sich einig seien, Stuttgart 21 gemeinsam zu realisieren, und dass dabei höhere Kosten entstehen könnten als veranschlagt. „Auch in der Sprechklausel steht nicht, dass einer alleine zahlt“, so Wirth, der Land und Stadt empfiehlt, schon einmal Rücklagen zu bilden: „Da könnten immense Kosten auf die Projektpartner zukommen. Es wäre auch politisch fast schon fahrlässig, sich darauf nicht vorzubereiten.“

Projektpartner weisen Forderungen zurück

Die jedoch weisen solche Deutungen zurück. „Das Land hält die Klage der Bahn für unbegründet, sie wird im Fall der Klageabweisung auch die Kosten übernehmen müssen“, sagt ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Ähnlich klingt das beim Flughafen: „Unser Beitrag liegt unverändert bei 339 Millionen Euro“, heißt es dort. Mehr werde man nicht bezahlen. Auch die Stadt weist zusätzliche Ansprüche zurück – und hat mit den anderen Beklagten bereits Gespräche aufgenommen, um den Umgang untereinander zu regeln. Ziel sei, weitere gegenseitige Klagen zu vermeiden, heißt es im Rathaus. Man bespreche mit den Projektpartnern das gemeinsame Vorgehen.

Bei der Bahn heißt es nur, die Tür für eine außergerichtliche Einigung stehe weiterhin offen. Glaubt man den Fachjuristen, könnten die Projektpartner früher oder später zum Schluss gelangen hindurchzugehen, anstatt sich auf Gerichte zu verlassen.