Mit einer Untersuchung könnte geklärt werden, ob auch in Unteraichen der Lärmschutz ausreicht, wenn Stuttgart 21 realisiert wird Foto: Norbert J. Leven

Die Hängepartie dauert an: Ohne Zustimmung des Verkehrsministers gibt es vom Land kein Geld für ein Gutachten zum Lärmschutz in L.-E.

Leinfelden-Echterdingen - Eindreiviertel Stunden lang hat der Termin am Freitagmorgen im Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg gedauert. Im Streit um die Kostenübernahme für ein Gutachten zum Lärm- und Erschütterungsschutz entlang der S-Bahnstrecke auf der Gemarkung der Großen Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen gibt es trotzdem noch nicht. Das Ministerium, die Bahn, die Stadt Leinfelden-Echterdingen und der Verband Region Stuttgart konnten sich zwar auf einen Schlüssel einigen. Die Entscheidung über eine Beteiligung des Landes behält sich Verkehrsminister Winfried Hermann jedoch vor. Anfang nächster Woche werde er sich erklären, hieß es am gestrigen Freitag.

Insgesamt, das wurde in der Runde geklärt, geht es um 60 000 Euro. Diese Kosten hat die Bahn ermittelt. Oberbürgermeister Roland Klenk hat zugesichert, dass die Stadt L.-E. die Hälfte übernehmen werde. Jeweils 15 000 Euro entfallen nach diesem Vorschlag dann noch auf die Bahn und das Land. Auch in diesem Fall prallen die aus der Diskussion um den Filderbahnhof plus bekannten Sichtweisen aufeinander. Die Bahn ist der Auffassung, dass die Lärmschutz-Untersuchung eine zusätzliche Maßnahme ist, die von der Finanzierungsvereinbarung nicht erfasst wird. Das Verkehrsministerium beharrt jedoch darauf, dass auch diese Ausgaben von der Bahn aus dem Projekttopf bestritten werden müssen.

Kein Durchbruch

Die Unterhändler des Verkehrsministers waren zu keinem Zugeständnis bereit. Sie gingen auch nicht auf die Zusage der Stadt und der Bahn ein, dass sich aus der Beteiligung an der Untersuchung keine Ansprüche auf eine Beteiligung des Landes an umzusetzenden Lärmschutzmaßnahmen ergeben würden.

„Von einem Durchbruch kann man sicher nicht sprechen“, sagte Oberbürgermeister Roland Klenk auf Anfrage. Er sprach von einem „eigenartigen Verhalten“ des Landes in dieser Frage. Deren Klärung zieht sich bereits seit sechs Monaten in die Länge. Alle Beteiligten müssten ein großes Interesse daran haben zu erfahren, was an zusätzlichem Lärm- und Erschütterungsschutz möglich ist und was das kostet, sagte der OB.

Rund zehn Gebäude betroffen

Mit Ergebnissen wäre schnell zu rechnen. Laut Bahn könnten die Lärmschutzfragen innerhalb von nur zwei bis drei Wochen geklärt werden. Annehmen sollen die Gutachter dabei als Grenzwert die aktuelle Version der Bundesimmissionsschutzverordnung. Diese würde auch bei einem Streckenneubau angewendet.

Länger brauchen die Experten jedoch für die Untersuchung möglicher zusätzlicher Erschütterungen. Etwa zehn Gebäude könnten von negativen Auswirkungen betroffen sein, wenn, wie von der Bahn beabsichtigt, nach der Umsetzung des Projekts Stuttgart 21 auf der bestehenden S-Bahn-Trasse zwischen Rohr und Flughafen auch Fern- und Regionalzüge verkehren. Diese Untersuchungen sind relativ aufwendig und im Vergleich zur Lärmuntersuchung teuer. Etwa drei Viertel der Gesamtkosten entfallen auf den Erschütterungsschutz. OB Klenk kündigte an, die Stadt werde mit den potenziell betroffenen Gebäudeeigentümern demnächst Kontakt aufnehmen. Ohne deren Einverständnis könnten die Untersuchungen nicht stattfinden.

Arbeitskreis wird nicht einberufen

Angesichts der Hängepartie „macht eine Einberufung des Arbeitskreises Stuttgart 21 zurzeit keinen Sinn“, sagte der OB auf Anfrage. Dieses Gremium hat seit dem Abschluss des Filderdialogs im vergangenen Sommer nicht mehr getagt. Eine Sitzung wolle er jedoch dann anberaumen, wenn die geforderten Gutachten vorliegen, „spätestens aber dann, wenn die Bahn die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren einreicht“.

Mehrfach hat die Bahn in jüngster Vergangenheit angekündigt, dass sie das Verfahren zur Genehmigung des Stuttgart-21-Abschnitts 1.3 auf den Fildern nun zeitnah in Gang setzen wolle – auf der Basis der sogenannten Antragstrasse. Die Gutachten und sich daraus ergebende Maßnahmen, sagt Klenk, könnten auch noch in ein laufendes Verfahren eingespeist werden.