Abgehängt: Das S21-Banner am Gebäude der IHK Foto: Wagner

Die IHK wird ein eigenes Werbeplakat an ihrer Zentrale für Stuttgart 21 nun doch abhängen.

Stuttgart - Die Industrie- und Handelskammer wird ein eigenes Werbeplakat für das Bahnprojekt Stuttgart 21 an ihrer Zentrale in der Jägerstraße nun doch abhängen. Sie war vergangenen Freitag vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen einen Unternehmer aus Ditzingen unterlegen. Das Gericht hatte die offensive Werbung untersagt.

Die IHK könne sich zwar auch als Zwangskörperschaft für das Projekt Stuttgart 21 aussprechen, in der konkreten Form sei dies aber zu beanstanden. Die plakative Äußerung in nur eine Richtung ging den Richtern zu weit. Sie vermissten Objektivität. Diese müsse die Vertretung von 155.000 zur Mitgliedschaft verpflichteten Unternehmen in höchstmöglichem Maß gewährleisten.

"Signal des Entgegenkommens"

Die IHK hatte nach dem Richterspruch angekündigt, zunächst die Urteilsbegründung abzuwarten und dann womöglich in die nächste Instanz zu gehen, schließlich habe das Urteil noch keine Rechtskraft. So lange solle das haushohe Banner ("S21. Mehr Jobs, mehr Tempo, mehr Stadt, mehr Zukunft") hängen bleiben, schließlich mache es die Position der IHK-Vollversammlung deutlich. Gerade bei strittigen Themen müsse auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, die Haltung der Wirtschaft deutlich zu machen.

Am Montag sorgte die IHK für eine Kurskorrektur: Man hänge das S-21-Banner "vorläufig" ab, teilte die Kammer in einer Pressemitteilung mit. Die "anhaltende Emotionalisierung" bewege zu diesem "Signal des Entgegenkommens".